Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss gar nicht lang drum herumreden: Was die AfD heute hier vorlegt, ist kein ernstzunehmender Gesetzentwurf. Es ist ein inszeniertes Echo aus ihrer Social-Media-Blase. Es ist das übliche Muster. Zuerst wird ein Einzelfall, der durch die Medien geht, bewusst aus dem Zusammenhang gerissen.
Dann wird er in den sozialen Medien emotional aufgeladen und überzeichnet. Und schließlich radikalisieren Sie das Thema über Ihre Sprache. Es ist dann die Rede von massenhaften Hausdurchsuchungen, von einer Verfolgung, wie man sie in einem Schurkenstaat erwarten müsste,
und von einem Machtsicherungskartell der Regierenden.
Es ist in jeder Debatte das gleiche Gift. Es sind in jeder Debatte ähnlich verzerrte Bilder.
Ihr Ziel ist, dass niemand mehr irgendwem vertraut:
nicht unserer parlamentarischen Demokratie, nicht den Medien, nicht den Gerichten, nicht der Polizei. Nur mit Zersetzung glauben Sie Erfolg haben zu können.
Das ist Propaganda und keine Politik.
Ja, das funktioniert bei Tiktok, auf Telegram, bei bestimmten Youtube-Kanälen, dort, wo Klicks wichtiger sind als Kontext; aber hier im Deutschen Bundestag funktioniert das nicht.
Hier müssen Sie sich der Realität stellen, und hier müssen Sie ertragen, dass wir Ihre Propaganda auch als solche bezeichnen.
Was Sie mit diesem Gesetzentwurf eigentlich formulieren, ist ein Misstrauensvotum gegen unsere Justiz,
gegen die Polizei, gegen die Staatsanwaltschaften, unsere Gerichte.
Sie wollen vollkommen systemfremd und willkürlich eine bestimmte Ermittlungsmaßnahme bei einem bestimmten Straftatbestand gesetzlich untersagen.
Das ist nichts anderes als ein Frontalangriff gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaften, die nach bestem Wissen und Gewissen ermitteln, und gegen die Gerichte, die entscheiden.
Hausdurchsuchungen sind ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung; richtig.
Deshalb sind sie auch nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa wenn ein konkreter Durchsuchungszweck gegeben ist, wie zum Beispiel die Erwartung, dass Beweismittel in der Wohnung gefunden werden können. Die Maßnahme muss natürlich verhältnismäßig sein, und sie muss durch einen Richter angeordnet werden.
Es gab in der Vergangenheit Fälle, in denen die Hausdurchsuchung nicht verhältnismäßig war. Aber wissen Sie was? Dafür gibt es unseren Rechtsstaat, dafür gibt es den Instanzenzug.
Landgericht Stuttgart, Landgericht Hamburg: Es gibt die Fälle, in denen die höheren Instanzen auch Hausdurchsuchungen als rechtswidrig eingeordnet haben. Das ist unser Rechtsstaat, den Sie mit solchen Gesetzentwürfen schwächen wollen.
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber sie endet dort, wo die Würde anderer Menschen verletzt wird. Und sie endet dort, wo Menschen verleumdet, beleidigt oder bedroht werden, gerade auch durch die, die sich dann lautstark über die angebliche Einschränkung ihrer Meinung beschweren. Ihr Gesetzentwurf ist der Versuch, die Grenzen des Sagbaren weiter zu verschieben – nicht im Namen der Freiheit, sondern im Namen der Spaltung.
Nun mein letzter Punkt. Natürlich greifen Sie bei diesem Thema immer Anzeigen wegen Ehrverletzung durch Spitzenpolitiker heraus. Wobei – wir haben es ja schon häufiger gehört –: Die Hunderten Strafanzeigen wegen Beleidigung im Netz von Frau Weidel besprechen wir hier nie. Seltsam!
Aber wie meine Kolleginnen und Kollegen es an dieser Stelle schon zigmal versucht haben Ihnen klarzumachen: Es geht hier gar nicht in erster Linie um uns hier in Berlin. Es geht um den Schutz unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unserer Gemeinderäte,
die zu Recht erwarten, dass dieser Staat sie vor Lügen, Bedrohungen und Hetze schützt.
Die Union wird sich nicht daran beteiligen, rechtsstaatliche Schutzmechanismen zu schleifen
und unseren Ermittlungsbehörden und unserer Justiz die Arbeit zu erschweren. Das machen wir natürlich nicht mit und lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank.