Geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Daphne Caruana Galizia wurde schon genannt. Die Investigativjournalistin recherchierte zu Korruption und Machtmissbrauch in Malta. Dabei deckte sie zahlreiche Fälle auf. Sie arbeitete auch an den Panama Papers, welche ein Netzwerk von Briefkastenfirmen zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche enthüllten. Vor ihrer Ermordung – das haben wir gehört – waren fast 50 Klagen gegen Daphne anhängig, um sie zum Schweigen zu bringen, um ihre Arbeit zu verhindern.
Daphnes Fall erschütterte Europa. Sie war und ist aber kein Einzelfall.
Während solche SLAPP-Klagen lange als eher angelsächsische Phänomene betrachtet wurden, wissen wir heute, dass solche strategischen Einschüchterungsklagen gerade auch hier in Deutschland zunehmen. Insbesondere Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten, Wissenschaftler/-innen werden immer häufiger mit kostspieligen Verfahren überzogen – nicht weil es um Rechtsfindung geht, sondern weil kritische Stimmen unter Druck gesetzt werden sollen. Diese Klagen richten sich gegen Beteiligung, gegen Kritik, gegen Öffentlichkeit. Die 2024 von der EU verabschiedete Richtlinie zum Schutz vor SLAPP-Klagen wird heute von vielen als „Daphne-Gesetz“ bezeichnet.
Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, diese Richtlinie mit Mut und Entschlossenheit umzusetzen. Die Botschaft muss ganz klar lauten: Das Recht darf nicht als Einschüchterungsinstrument benutzt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung genügt diesem Anspruch leider nicht. Aus Zeitgründen will ich nur zwei Probleme herausstellen.
Zum einen beschränkt sich dieser Entwurf auf grenzüberschreitende SLAPP-Klagen; rein nationale Fälle bleiben außen vor. Das bedeutet: Nehmen wir an, ein deutscher Konzern geht gegen einen Journalisten vor, weil er Aktivisten, die gegen den Konzern demonstrierten, fotografiert hat – ein realer Fall. Er überschüttet diesen Journalisten mit horrenden Schadensersatzansprüchen in Höhe von 2 Millionen Euro. Dieser Journalist wird sich nicht auf dieses Gesetz berufen können, weil es kein grenzüberschreitender Fall ist. Angesichts dessen, dass 75 Prozent der SLAPP-Fälle solche rein nationalen Fälle sind, werden sich die allermeisten nicht auf dieses Gesetz berufen können.
Das zweite Problem. SLAPP-Verfahren starten nicht mit einer Klage, sondern mit einer Abmahnung, der Forderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, einer Drohung mit hohen Schadensersatzforderungen und obendrauf der Rechnung der Großkanzlei. Das Ziel ist hier Einschüchterung.
Wie würden Sie reagieren? Für die allermeisten ist das Risiko, sich lebenslang zu verschulden, viel zu groß. Die allermeisten geben nach und begeben sich nicht in Gerichtsverfahren. Auch in diesen Fällen ist dieses Gesetz nicht hilfreich, weil es eben keine Klageverfahren sind.
Geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein Gesetz, das kaum Wirkung entfaltet, ist reine Symbolpolitik. Wir brauchen eine Regelung für die vielen rein nationalen Verfahren. Wir brauchen einen Ausgleich zwischen den Mächtigen und den Schwachen. Wir brauchen spürbare Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen. Wir brauchen ein Gesetz, das verhindert, dass unser Rechtssystem zur Einschüchterung benutzt wird – ein Gesetz, das Daphne geschützt hätte.
Vielen Dank.