Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Also, wenn man Herrn Kollegen Dr. Rottwilm so zuhört: Das war ja sehr fantasiebegabt, hat nur leider mit unserem Thema überhaupt nichts zu tun. Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz macht nichts anderes, als zwei Richtlinien umzusetzen, nämlich OGAW II und AIFMD II, und gehört zu der überbordenden EU-Finanzmarktregulierung.
Wir werden damit Ihre Ziele – die ich sogar unterschreiben könnte – leider nicht erreichen, und ich werde Ihnen jetzt auch sagen, warum.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet mal wieder: mit der Mehrheit durchwinken, na klar, nur nichts hinterfragen. Es dient ja dem beinahe fetischhaften Ziel der Kapitalmarktunion, der Spar- und Investitionsunion – Amen! Insofern wundert es, dass sich die Grünen diesmal enthalten, während Die Linke das Gesetz mit uns ablehnt; ich glaube, der Linken schwant etwas, und das liegt gar nicht so fern.
Es lohnt sich, hier einmal genau hinzuschauen. Wenn man den Titel „Fondsrisikobegrenzungsgesetz“ hört, könnte man glauben, es gehe um Anlegerschutz, um die Begrenzung von Spekulation auf der Fondsebene, also Sicherheit. Aber im Titel stecken „Fonds“ und „Risiko“. Das ist schon bemerkenswert; bisher verstand man unter Fonds ohne Weiteres etwas Sicheres. Wieso wird das auf einmal mit Risiko verbunden, das man auch noch begrenzen muss? Deshalb, weil wir nicht über normale Fonds reden, sondern über AIF, also über Alternative Investment Fonds, über Sonderkonstruktionen, die zu unternehmerischen Beteiligungen mit Verschuldungsmöglichkeiten führen. Dazu ein typischer AIF-Prospekt: „Der Anleger hat keinen Anspruch auf Rückzahlung seines eingesetzten Kapitals.“ Wow, alles sicher! Wer braucht das?
AIF richten sich an professionelle Großanleger, Pensionskassen, institutionelle Anleger. Die Investitionsgegenstände reichen von Immobilien, Schiffen, Flugzeugen bis hin zu Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an Unternehmen. Auch regenerative Energien werden durch Kapital aus geschlossenen Publikums-AIF finanziert, darunter Windparks, Wasserkraftanlagen und Solarparks. So, und spätestens da heißt es hinhören. Schiff- und Flugzeugfonds waren früher mal gängige Steuerabschreibungsmodelle;
die Anlegerschadensprozesse laufen teilweise heute noch. Und klar, dass die Grünen ihre schwindeligen Wind- und Solarparks zum Abzocken staatlicher Subventionen aus der gescheiterten Energiewende gern in solchen Fonds unterbringen. Sobald die Anlage zu entsorgen ist, könnte der Fonds verschwinden, und neben den Subventionen zur Errichtung und Betrieb darf der Steuerzahler dann auch noch die Kosten für den Flatterstromschrott bezahlen.
Wo greift denn nun Risikobegrenzung? Die Kreditvergabemöglichkeiten von AIF werden auf 175 Prozent des Kapitals für offene und 300 Prozent des Kapitals für geschlossene Fonds auf Anbieterebene begrenzt, mehr nicht, also: Private Debt. Schuldfonds – da stehen wir mitten in der Giftküche internationaler Finanzprodukte, Vehikel, die Bankgeschäfte ohne Banklizenz betreiben können, also Schattenbanken, Hedgefonds, Derivate. Sollen wir wirklich über intransparente EU-Vorgaben lizenzlose Schattenbanken fördern, die unseren stark risikoregulierten Banken im Mittelstandssektor auf der Kreditseite noch Konkurrenz machen? Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das sollten wir nicht tun!
Nur knapp 20 Prozent der Deutschen haben Kapitalanlagen und davon die Hälfte, also 8 Millionen, Anlegerfonds. AIF spielen mit 5 Prozent kaum eine Rolle. Davon sind nur 20 Prozent kreditgehebelte Fonds, haben aber ein Volumen von 450 Milliarden Euro. Das kann systemisch ganz schön Schaden anrichten. Die Bayerische Versorgungskammer hat gerade mit Immobilien in Spezialfonds 1,6 Milliarden Dollar versenkt. Die Nettoverluste belaufen sich auf mindestens 600 Millionen Pensionskapital. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so fördert man keine Kapitalanlagen zur Altersvorsorge. Vielmehr legt man systemische Risiken an, und diese werden durch das vorliegende Gesetz nicht behoben.
Sie müssen zum Ende kommen.
Meine Damen und Herren, ein Blick in das Gesetz zeigt: Echte Risikobegrenzung liegt hier nicht vor, sondern politische Symbolik, und deshalb lehnen wir dieses Gesetz in seiner jetzigen Form ab.
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Als Nächstes spricht Mechthilde Wittmann für die CDU/CSU-Fraktion.