Frau Kollegin, darf ich zunächst einmal festhalten, dass nicht nur die Frauen in diesem Land über dieses Thema diskutieren und sprechen, sondern auch viele Männer,
und ich gehöre dazu.
Ich weiß nicht, wie lange Sie dem Deutschen Bundestag schon angehören.
– Ich weiß es nicht.
Ich kann Ihnen nur aus der letzten Wahlperiode sagen, dass wir noch nach dem Auseinanderbrechen der Ampel hier im Deutschen Bundestag mit den Stimmen meiner Fraktion, die ich damals geführt habe, auf meinen Wunsch hin eine Mehrheit ermöglicht haben für ein Gewaltschutzgesetz, für das Sie in der auseinanderbrechenden Ampel damals keine Mehrheit mehr hatten. Das haben wir ermöglicht.
Und, Frau Kollegin, wir haben heute Morgen im Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung verabschiedet. Wir werden weitere Maßnahmen ergreifen, –