Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Dreharbeiten für das ZDF-“Traumschiff“ in Südostasien mussten unterbrochen werden; denn die Schiffsärztin hatte das Kreuzfahrtschiff verlassen, weil sie in Deutschland Politiker/-innen treffen und mit ihnen über den mangelnden gesetzlichen Schutz vor digitaler Gewalt sprechen wollte.
Eine Journalistin von „Correctiv“ war natürlich auch mit an Bord, ja, „Correctiv“, die linksaktivistische Lügenplattform, der gerade vom Landgericht Berlin untersagt wurde, die Falschbehauptung weiterzuverbreiten, bei einem Geheimtreffen in Potsdam sei ein Remigrationsmasterplan geschmiedet worden – ein Bericht, der nach gerichtlicher Feststellung erlogen war,
aber dennoch von Medien und gierigen Protagonisten unserer Regierung weiterverbreitet wurde und wird.
Ja, die gesamte Republik ist in Aufregung: Es gebe eine schlimme Strafbarkeitslücke. Man hört, die Bundesregierung beeile sich, diese Lücke schleunigst zu schließen. Die Verbreitung von Deepfakes, also Foto- und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornografische Darstellungen montiert wird, müsse auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden.
Wie steht es aber nun um solch eine Lücke? Immerhin hatte ja die Schauspielerin Fernandes bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe Strafanzeige erstattet. Man hatte sie dort zunächst einmal gebeten, Unterlagen nachzureichen, um weiter ermitteln zu können. Fernandes lieferte indessen nichts. Deshalb wurde das Verfahren im Juni 2025 eingestellt.
Nun weiß man, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren sofort hätte einstellen müssen, wenn es nach unserem Recht zur Verbreitung von Deepfakes keine Strafnorm geben würde. Die Einstellung erfolgte aber nicht mit dieser Begründung, sondern weil der Staatsanwaltschaft einfach kein Tatsachenmaterial vorlag; denn wir haben natürlich keine Strafbarkeitslücke. Nach § 33 Kunsturhebergesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Bildnis ohne Einwilligung der Person verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass die Montage des Gesichts einer Person auf eine Darstellung unter diese Norm fällt.
Aber mehr noch: Es gibt den bekannten Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB, ganz nah an der Lieblingsnorm vieler dünnhäutiger, meist grüner Politiker, Frau Schauws. Danach wird bestraft, wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen geeignet ist. Diese Voraussetzungen sind ohne Weiteres durch die öffentliche Verbreitung einer Montage gegeben, in der das Gesicht einer Person auf sexualisierte Darstellungen montiert wird. Die falsche Tatsachenbehauptung liegt darin, die betroffene Person sehe nackt so aus, wie gezeigt, oder sie habe an der Aufnahme mitgewirkt. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hätte den Vorgang also zwanglos anklagen können und müssen, wenn – ja, wenn – ihr Nachweise über die Tat und ihre Begehung vorgelegen hätten. Daran fehlt es aber bis zum heutigen Tag.
Wir halten also fest: Es gibt hier nichts zu tun gegen eine angebliche Strafbarkeitslücke, und der skandalisierte Vorgang ist derzeit nicht nachweisbar. Weshalb nun die Hektik in Regierung, NGOs und Redaktionsstuben? Die Stichworte lauten „Klarnamenpflicht“ und „Überwachungsstaat“. Der „Genosse Daniel Günther“, der sich als Privatmann und Hardliner für grundrechtswidrige Zensurmaßnahmen ausspricht, meinte hierzu, der Fall Fernandes zeige, wie dringend wir beim Schutz vor Deepfakes und Identitätsklau endlich vorankommen müssten; eine Klarnamenpflicht sei notwendig. Ziehen wir uns doch die Hose nicht mit der Kneifzange an! Kriminellen wird es immer gelingen, eine solche Pflicht zu umgehen, sei es durch VPN, sei es durch missbräuchliche Verwendung anderer Klarnamen; deshalb ist eine Klarnamenpflicht nichts anderes als der Wunsch Regierender, zu kontrollieren, was die Menschen denken und sagen dürfen.
Diese Herrschaften sollten sich lieber den realen Vergewaltigungen zuwenden. Frau Klöckner hat es erwähnt: In Deutschland gab es letztes Jahr 788 Gruppenvergewaltigungen. Zur Erinnerung an die Frauen hier in diesem Plenum: Eine Gruppe, das sind mindestens drei Männer; bei zwei Männern ist es eine gemeinschaftliche Vergewaltigung – ein Straftatbestand, der vor zehn Jahren hier in Deutschland kaum vorkam. Das zu verhindern, ist die Aufgabe von Politik, nicht die Überwachung von Untertanen!
Vielen Dank.