Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe heute früh zwei schockierende Nachrichten gelesen.
Das war einmal die Nachricht von der jungen Frau Noelia Ramos – Herr Limburg, Sie haben es angesprochen –, die der Staat nicht vor einer Gruppenvergewaltigung schützen konnte und der er nun als Ausweg aus dem Leid Euthanasie anbietet. Der Fall zeigt meines Erachtens beispielhaft, wie moralisch verrottet Teile des Wertewestens mittlerweile sind.
Weil dieser Fall in Spanien passiert ist, habe ich noch eine zweite Nachricht für Sie: Mehrere schwere Sexualstraftaten an einer Schülerin hier in Berlin wurden von Verantwortlichen eines Jugendzentrums nicht angezeigt, weil die tatverdächtigen muslimischen Jungs „bereits genug im Visier der Polizei seien“.
Meine Damen und Herren, um diese echte Gewalt gegen Frauen und ihre ziemlich gut eingrenzbaren Ursachen müssten sich Politik, Prominente und NGOs kümmern, wenn sie es mit dem Schutz von Frauen und Mädchen ernst meinen würden. Stattdessen gibt es wegen angeblich versendeter Deepfake-Pornos einer Prominenten eine orchestrierte Kampagne gegen digitale Gewalt und digitale Vergewaltigung. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eines klarstellen: Wer echte Gewalt gegen Frauen mit dem Versenden von Deepfake-Pornos sprachlich fast gleichsetzt, der hat seinen moralischen Kompass völlig verloren und schlägt den Opfern nachträglich noch einmal ins Gesicht.
Leider trifft das auch auf Ihren Gesetzentwurf zu, der offensichtlich als Teil dieser Kampagne begriffen werden muss. Und das, obwohl der Fall Ulmen/Fernandes ja anscheinend nicht mal ganz stimmt; der Vorwurf des Erstellens von Deepfake-Pornos scheint sich ja nicht so richtig zu bestätigen. Aber allzu gut passt eben der Phänotyp Ulmen in das linke politische Konzept, wonach Männer an sich das Problem sind.
Endlich hat man mal einen weißen einheimischen Durchschnittstyp, dem frauenverachtendes Verhalten zur Last gelegt werden kann. Endlich hat man mal einen Fall ohne die typischen Täterphänotypen sexueller Gewalt, die Ihnen außerhalb dieses Hauses jeder beschreiben kann.
Dabei eignet sich der Fall Ulmen/Fernandes für die Herleitung einer Strafbarkeitslücke nicht einmal vom Vorwurf her. Denn natürlich ist jemand, der seine Ex-Partnerin durch Versenden von KI-Videos herabwürdigt, nach dem deutschen Strafrecht strafbar. Das ist eine Nachstellung nach § 238 StGB, auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Aber ja, beweisen muss man den Tatvorwurf natürlich schon. Da reichen eben keine Demos und ein paar Solidaritätsadressen gratismutiger C-Promis.
Dass Strafrechtsnormen „selektiv auf bestimmte Konstellationen“ reagieren, wie das von Ihnen in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs angegeben wird, ist auch gut so. Das Strafrecht soll nämlich unterscheiden zwischen noch sozial adäquatem Verhalten einerseits und strafrechtlich relevantem andererseits. Und da sind wir beim zentralen Punkt: Ihr Gesetzentwurf kann das nicht. Schon die Herstellung einer Bildaufnahme, die eine andere Person sexualbezogen abbildet, reicht, wenn die Befugnis dazu gegebenenfalls auch im Nachhinein bestritten wird.
Und was sexualbezogen ist, das definieren Sie nicht.
– Nein, das steht nicht drin. – Da ist alles drin: von der heimlichen Videoaufnahme in der Sauna, die freilich bereits strafbar ist, Herr Demir, bis zur übersteigerten politisch-satirischen Darstellung angezogener Politikerinnen, bei der bestimmte Geschlechtsmerkmale überzeichnet dargestellt werden.
Hier, beim letzten Fall wird es interessant für den Rechtsstaat.
Der Ausgang liegt bei solchen Fällen nämlich beim politischen Motivationslevel der Staatsanwaltschaft. In Ihrem Gesetzentwurf zucken Sie hier desinteressiert mit der Schulter. Kritische politische Satire wird als Ausnahme nicht vorgesehen. Sie schaffen also gerade in diesem wichtigen Bereich für die Meinungsfreiheit größtmögliche Unsicherheit. Ich habe das Gefühl, das ist Ihr Ziel.
Also: Ihr Gesetzentwurf weitet die Strafverfolgung ins Willkürliche aus. Ihr Gesetzentwurf macht das Land kein bisschen besser. Deswegen lehnen wir als AfD-Fraktion diesen Gesetzentwurf ab.