Hohes Präsidium! Verehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der sich selbstbewusst „Modernisierung des Berufsrechts der rechtsberatenden Berufe“ nennt: ein großer Titel, ein großes Versprechen. Doch wer genauer hinschaut, der erkennt schnell: Hinter dem Anspruch der Vereinheitlichung und Entlastung verbirgt sich ein überladener Reformkoloss, der mehr Fragen aufwirft, als er beantwortet. Wenn das modern sein soll, dann ist die Schreibmaschine geradezu innovativ!
Dieser Entwurf ist kein Reformmotor, sondern ein bürokratischer Gemischtwarenladen, zusammengemengt ohne Prioritäten, ohne Maß und ohne Mut zur Klarheit. Eine Reform ist notwendig, aber mit Augenmaß. Niemand bestreitet: Es gibt echte Widersprüchlichkeiten. Warum gelten für Rechtsanwälte andere Rechtsbehelfe als für Patentanwälte oder Steuerberater? Warum führen vergleichbare Maßnahmen zu völlig unterschiedlichen Verfahrenswegen?
Eine Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe, die Zuständigkeit der Anwaltsgerichte, die Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung: Das ist sinnvoll, überfällig und stärkt die Rechtssicherheit. Ebenso begrüßenswert sind Entlastungen wie der Bürokratieabbau bei Syndikusanwälten oder die Begrenzung der Kammerhaftung bei Kanzleiabwicklungen. Das sind echte Modernisierungen.
Doch, meine Damen und Herren: Die Notwendigkeit endet dort, wo der Entwurf ins Beliebige abgleitet. Das ist keine Modernisierung, das ist ein legislatives Überraschungsei: Man weiß nicht, was drin ist, aber meistens ist es nichts, was man wirklich braucht.
Folgende Schwachstellen weist der Entwurf auf:
Erstens: fehlende Begründungstiefe. Warum wird aus der „Belehrung“ ein „rechtlicher Hinweis“? Warum wird ein „Maßnahmenbescheid“ eingeführt, der Verfahrensrechte verkürzt, ohne flankierende Garantien? Das ist keine Modernisierung; das ist Verfahrensverkürzung.
Zweitens: ein eklatantes Interessenungleichgewicht. Berufsfördernde Maßnahmen, etwa abgesenkte Anforderungen, Zustimmungsfiktionen, stehen massiven Eingriffen in das Rechtsdienstleistungsgesetz gegenüber. Verbraucherschutz? Wettbewerberschutz? Fehlanzeige!
Drittens: rechtsdogmatische Risiken. Die Verlagerung von Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz an die Finanzgerichte ignoriert deren Spezifika. Die Ausweitung der Eingriffsbefugnisse im Rechtsdienstleistungsgesetz erfolgt ohne Grundrechtsabwägung. Das ist juristisch dünn, und das ist politisch riskant.
Viertens: praktische Umsetzbarkeit. IT-Anpassungen für Archive und das Zentrale Versorgungsregister: ohne Fristen, ohne Budget, ohne Personalplanung. Damit überfordern wir Kammern und Länder.
Fazit: Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander. Dieser Entwurf verspricht Vereinfachung und produziert Komplexität. Er verspricht Modernisierung und liefert Flickwerk.
Überarbeiten Sie diesen Entwurf grundlegend: mit klaren Prioritäten, mit belastbaren Begründungen, mit ImpACT-Analysen, Pilotphasen und einer Konzentration auf das Wesentliche: die Vereinheitlichung der Rechtsbehelfe und echte Modernisierungsschritte, die Praktikern wie Bürgerinnen und Bürgern dienen. Nur dann wird aus diesem Sammelsurium ein Gesetz, das den Namen „Modernisierung“ tatsächlich verdient.
Im Grunde genommen ein typisches Gesetz der Regierung: Es verspricht viel, es regelt wenig – dafür wird es teuer, und keiner versteht es.
Danke schön.