Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dass Sie der Gesetzentwurf nicht sonderlich interessiert, liegt auch daran, dass Sie große Teile der Rede Punkten gewidmet haben, die gar nicht Gegenstand des Gesetzentwurfes sind,
namentlich die StPO-Reform, die wir in Zukunft mal beraten werden.
Hier geht es um die Neuordnung der Berufsaufsicht. Und wenn wir über die Neuordnung der Berufsaufsicht sprechen, dann darf man über eines nicht schweigen: über den Kern dessen, was wir hier ordnen, nämlich den freien Beruf des Rechtsanwalts, des Wirtschaftsprüfers, des Steuerberaters. Es geht insofern nicht nur um Verfahrensregeln. Es geht um Freiheit, es geht um Verantwortung und damit um das Fundament unseres Rechtsstaats. Insbesondere die freie Advokatur ist keine historische Zierde. Sie ist, um es mit Konrad Redeker zu sagen, ein Maßstab für die Freiheit eines Staates selbst.
Wer wissen will, wie frei ein Gemeinwesen ist, der braucht nur auf seine Anwälte und ihre Arbeitsbedingungen zu schauen. Der Rechtsanwalt ist eben gerade kein Gewerbetreibender, sondern er ist Organ der Rechtspflege: unabhängig, nur dem Recht verpflichtet und dem Mandanten verpflichtet.
Und diese Unabhängigkeit ist kein Privileg des Berufsstandes; sie ist ein Recht der Bürger. Denn nur ein unabhängiger Anwalt kann dem Staat widersprechen. Nur ein freier Strafverteidiger kann dem Gericht entgegentreten. Und nur ein freier Beruf kann Vertrauen schaffen, und zwar dort, wo es um existenzielle Fragen geht: um Freiheit, Eigentum und Gerechtigkeit.
Dabei gilt: Die Unterstellung unter ein besonderes Berufsrecht, unter Kammern, unter Anwaltsgerichte ist kein Widerspruch zur Freiheit. Sie ist ihre Voraussetzung; denn wo Vertrauen verlangt wird, da braucht es auch Verantwortung.
Meine Damen und Herren, genau hier setzt der Gesetzentwurf an. Er bringt Klarheit, Einheitlichkeit und Rechtsschutz in die Berufsaufsicht. Er ersetzt unklare Konstruktionen wie missbilligende Belehrungen durch transparente Instrumente. Er stärkt den Rechtsschutz durch klare Zuständigkeiten bei Gerichten. Das ist alles, aber nur keine Bürokratie. Das ist Rechtsstaatlichkeit im Berufsrecht.
Ja, zugegebenermaßen sind in den 330 Seiten ganz viele technische Änderungen beinhaltet. Aber sie haben große Wirkung: weniger Unsicherheit für Anwältinnen und Anwälte, weniger bürokratische Hürden für Syndizi und klarere Verfahren bei Rügen, Auskünften und Maßnahmen. Das alles macht den freien Beruf also nicht kleiner; es macht ihn moderner, transparenter und damit attraktiver.
Aber lassen Sie uns bei all der Reformfreude eines nicht vergessen: Die größte Gefahr für die freie Advokatur kommt von übermäßiger Regulierung, von ökonomischem Druck, von der Versuchung, den Anwalt, den Steuerberater, den Wirtschaftsprüfer zum bloßen Dienstleister zu degradieren. Doch der Anwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist eben mehr als ein Dienstleister. Er ist ein Teil des Gleichgewichts der Gewaltenteilung. Wenn seine Unabhängigkeit schwindet, dann verliert nicht nur ein Berufsstand, dann verliert der Rechtsstaat selbst.
Deshalb sage ich abschließend ganz bewusst: Ja, wir brauchen eine moderne Berufsaufsicht. Ja, wir brauchen klare Verfahren. Aber wir dürfen niemals den Kern antasten: die Freiheit der Advokatur, des Steuerberaters, des Wirtschaftsprüfers: eine Freiheit, die sich nicht gegen den Staat richtet, sondern den Staat erst legitimiert. Wenn wir heute also dieses Gesetz beraten, dann entscheiden wir nicht nur über Paragrafen. Wir entscheiden darüber, wie viel Freiheit wir unserer Rechtspflege zutrauen.