Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Und wöchentlich grüßt im Deutschen Bundestag die Digitalisierung der Justiz und der Rechtspflege. Noch vergangene Woche haben wir die Digitalisierung der Zwangsvollstreckung beschlossen, und in dieser Woche bringen wir ein Gesetz ein, unter anderem zur Ausweitung der Onlineverfahren bei den Notarinnen und Notaren. „Ausweitung“ sagt es schon: Es gibt schon solche Verfahren, zum Beispiel bei der GmbH-Gründung, bei Handelsregisteranmeldungen oder bei Gesellschafterbeschlüssen. Künftig aber können wir weitere Rechtsgeschäfte ohne Präsenztermin bei einem Notar durchführen, zum Beispiel Gründungen von Aktiengesellschaften, Anmeldungen zur Eintragung in das Stiftungsregister, Vollmachten zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister und auch Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH.
Ziel der Reform ist es, das notarielle Verfahren einfacher, schneller und zugleich rechtssicher digital durchführen zu können. Gerade im Bereich der Unternehmensgründungen halte ich das für einen großen Vorteil; denn es macht unseren Standort einfach noch mal wettbewerbsfähiger. Wie wir wissen: Deutschland steht im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte. Schnelle und verlässliche Verfahren und rechtliche Prozesse können sicherlich ein entscheidender Standortfaktor sein. Und wenn Unternehmensgründungen und notarielle Vorgänge künftig online durchgeführt werden können, sparen Bürgerinnen und Bürger sowie auch Unternehmerinnen und Unternehmer Zeit und Ressourcen. Gleichzeitig stärken wir dabei die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes.
Was mir trotz aller Euphorie wichtig ist, wenn wir von Digitalisierung im Bereich der Justiz und der Rechtspflege sprechen: Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Digitalisierung nicht zulasten der Rechtssicherheit geht. Deshalb ist es gut, dass wir es uns Schritt für Schritt anschauen.
Denn, sehr geehrte Damen und Herren, das deutsche Notariat steht für Vertrauen, für Neutralität und auch für Rechtsklarheit. Diese Prinzipien müssen im digitalen Raum uneingeschränkt gelten. Und die persönliche Beratung, die sorgfältige Identitätsprüfung und die rechtliche Kontrolle bleiben unverzichtbarer Bestandteil notarieller Tätigkeit, unabhängig davon, ob ein Verfahren vor Ort oder online durchgeführt wird. Deshalb kann ich die Kritik der Linken da kaum nachvollziehen.
Die Ausweitung der Onlineverfahren ist auch kein Ersatz für das bewährte Notariat, sondern lediglich eine verantwortungsvolle Weiterentwicklung. Sie verbindet den traditionellen rechtlichen Sicherungsmechanismus mit modernen technischen Möglichkeiten.
Wenn die Kollegen immer davon sprechen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher benachteiligt würden: Also, Herr Valent, es gibt ganz viele Rechtsgeschäfte, bei denen Sie zu einem Notar Ihrer Wahl gehen können. Wenn Sie zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Testamente oder Ähnliches bei einem Notar hinterlegen lassen wollen, dann geht das ganz unabhängig von Ihrem Wohnort. Das habe ich selbst schon gemacht. Deshalb sollten wir, wie ich finde, vollständig darlegen, welche Fälle es gibt und welche nicht, und nicht direkt wieder die Keule in den Raum werfen, dass wir Rechte von Menschen beschneiden oder andere Menschen bevorzugen würden. Das gehört auch zu seriöser Rechtspolitik.
Deshalb, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Die Ausweitung der Onlineverfahren im Notariat ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem weiteren Weg zur Digitalisierung.
Vielen Dank.