Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Was, dafür muss ich zum Notar, für die Vollmacht zur Anmeldung beim Handelsregister?“ Das war, als ich noch als Rechtsanwalt tätig war, so manchmal die Frage eines Handwerksmeisters oder eines kleinen Mittelständlers.
Deswegen ist es nur richtig, dass mit dem vorliegenden Gesetz das notarielle Onlineverfahren in ausgewählten Bereichen des Gesellschafts- und des Registerrechts ausgeweitet werden soll. Präsenztermine beim Notar können somit in weiteren Bereichen der Vergangenheit angehören. Gleiches gilt neben Gesellschafterversammlungen und Registeranmeldungen auch für die Gründung von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften.
Das deutsche Notariats- und Registerrecht, ja, es macht unseren Staat verlässlich, sicher, gilt aber vor allem im Wirtschaftsbereich oft auch als komplex, zu wenig digital und international ungewöhnlich.
Auf der anderen Seite nehmen unsere Notare eine zentrale Stellung in unserer Rechtspflege ein. Ihre Arbeit dient dem Schutz, gerade unerfahrener Beteiligter, vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechtsfrieden und Beweissicherheit. Deshalb ist es gut, dass wir eine weitere Erweiterung dieser notariellen Onlineverfahren in den Blick nehmen und an die bereits bewährten Erfahrungen mit dem seit 2022 bestehenden Onlineverfahren anknüpfen.
Bei mehr als 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland reicht schon ein kleiner Anteil, der diese Erweiterungen nutzt, um spürbare Effekte zu erzielen: Es entfallen Fahrten; es entfallen Termine; es entfällt die Terminsuche. Dieses Gesetz, es kann den Standort Deutschland also stärken.
Eine größere Akzeptanz, wie es der Kollege der AfD gerade angemahnt hat, für diese Verfahren schaffen wir ja gerade, wenn wir mehr Anwendungsfälle schaffen – wenn es nicht nur für Einzelbereiche möglich ist und man nicht immer wieder fragen muss: „Geht das jetzt online oder nicht?“, sondern wenn es Stück für Stück zur Normalität wird.
Zwei konkrete Beispiele aus der Praxis zeigen das.
Erstens. Bei Gesellschaften, die aus vielen Gesellschaften bestehen, müssen Registeranmeldungen grundsätzlich von allen Beteiligten unterschrieben werden. Durch digitale Vollmachten kann dieser Prozess gebündelt und damit erheblich beschleunigt werden.
Zweitens. Künftig kann ein Bevollmächtigter nicht nur die Registeranmeldung übernehmen, sondern auch weitere notwendige Schritte gegenüber den Behörden erledigen: die Gewerbeanmeldung, die Meldung zum Transparenzregister oder die Beantragung einer Steuernummer. Das folgt dem Once-Only-Prinzip und reduziert Bürokratie für verschiedene Vorgänge damit spürbar.
Mit dem neuen Gesetz entlasten wir auch unsere Vereine – mit dem Führungszeugnis, das digital ausgestellt werden kann. Das geschieht in Deutschland 5 Millionen Mal im Jahr. Momentan werden diese Führungszeugnisse ausschließlich per Post verschickt; aktuell werden also 20 000 Versendungen pro Arbeitstag in Deutschland durchgeführt. Das ist Digitalisierung – wenn das digitale Führungszeugnis kommt –, die beim Bürger zu Hause ankommt.
„Dieser Staat muß sich auf jene Aufgaben beschränken, die unverwechselbar nur er erfüllen kann.“ Das hat Helmut Kohl schon gesagt, und diese Aufgaben – das möchte ich jetzt ergänzen – müssen aber auch so erfüllt werden, dass der Bürger die gelungene Erfüllung als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Die unkomplizierte und schnelle Ausstellung eines Führungszeugnisses, die für den Kinder- und Jugendschutz bei unseren Vereinen eine normale Tätigkeit ist, gehört eben dazu.
Deswegen: Die Kinderkrankenpflegerin oder die ehrenamtliche Fußballtrainerin, denen für ihre Bewerbung noch das Führungszeugnis fehlt, müssen nicht mehr auf die Post warten; sie können gleich loslegen.
Herzlichen Dank.