Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gewalt gegen Frauen ist in unserem Land bittere Realität, im digitalen Raum ebenso wie im echten Leben. Fast jeden Tag wird eine Frau in Deutschland Opfer tödlicher Gewalt, jede halbe Stunde Opfer digitaler Gewalt, alle zehn Minuten Opfer sexueller Gewalt und alle drei Minuten Opfer häuslicher Gewalt. Das sind Zahlen, die bedrücken; Zahlen, die uns aber vor allem zum Handeln verpflichten. Für uns als Koalition aus CDU, CSU und SPD ist deshalb klar: Wir wollen und wir werden Frauen besser vor Gewalt schützen.
Die Grünen verfolgen heute ein berechtigtes Anliegen. Aber ihr Gesetzentwurf wird dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Wer Frauen wirksam vor bildbasierter sexualisierter Gewalt schützen will, braucht mehr als eine punktuelle Änderung einer einzelnen Norm. Es braucht eine umfassende, praxistaugliche und rechtssichere Lösung. Genau das ist der Vorschlag der Grünen nicht. Neue, unbestimmte Rechtsbegriffe schüren Rechtsunsicherheit und bergen die Gefahr der Überkriminalisierung. Blinder Aktionismus schützt keine Frau, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir könnten beim Kampf gegen digitale Gewalt schon weiter sein. Sie kritisieren heute lautstark, dass Bundesministerin Hubig in weniger als einem Jahr noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Im Koalitionsvertrag der Ampel war ein Gesetz gegen digitale Gewalt vereinbart. Es ist dreieinhalb Jahre nicht über Eckpunkte hinausgekommen.
Sie müssen sich daher als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute schon die Frage gefallen lassen:
Wenn Ihnen der Kampf gegen digitale Gewalt so wichtig ist, was ich Ihnen auch ohne Weiteres abnehme, warum haben Sie dann in dreieinhalb Jahren Regierungsverantwortung nicht mehr genau dafür getan?
Als Koalition aus CDU, CSU und SPD tun wir genau das: mehr für den Schutz von Frauen vor Gewalt – nicht punktuell, sondern systematisch, nicht nur im Netz, sondern auch im echten Leben. Wir schließen Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes und Bildaufnahmen. Bundesministerin Hubig hat dafür in dieser Woche einen Gesetzentwurf in die Frühkoordinierung gegeben.
Und wir gehen weiter: Wir schließen Strafbarkeitslücken auch im echten Leben. Wir werden Femizide durch ein neues Qualifikationsmerkmal als Mord bestrafen. Wir verbessern den Schutz vor K.-o.-Tropfen. Wir verschärfen den Straftatbestand der Nachstellung. Und wir erhöhen den Strafrahmen für Gruppenvergewaltigungen.
Gesetze allein reichen aber nicht. Wer Frauen wirksam vor Gewalt schützen will, muss neben Strafbarkeits- auch Verfolgungslücken schließen. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte müssen in der Lage sein, Täter zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen. Deshalb stärken wir gemeinsam mit den Ländern die überlastete Justiz personell, deshalb modernisieren wir die Strafprozessordnung, und deshalb schaffen wir endlich eine rechtssichere Grundlage für die Speicherung von IP-Adressen; denn wer Täter im digitalen Raum nicht identifizieren kann, der lässt Opfer im Stich.
Schließlich dürfen wir auch nicht dort wegsehen, wo es keine prominenten Fälle gibt, wo Gewalt gegen Frauen hinter verschlossenen Türen geschieht. In Deutschland werden täglich Frauen ausgebeutet, misshandelt und missbraucht – in der Prostitution. Viele von ihnen handeln nicht freiwillig. Sie verkaufen ihre Körper unter Druck, unter Zwang oder aus existenzieller Not. Die Folgen sind oft lebenslang bleibende Schäden an Körper und Seele. Auch hier gilt: Wegsehen ist keine Option.
Wir müssen hinschauen, und wir müssen handeln. Führen wir endlich ein Sexkaufverbot in Deutschland ein!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kampf gegen Gewalt an Frauen ist längst nicht gewonnen. Aber wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD gehen ihn weiter entschlossen an, damit Frauen in Deutschland sicher leben und sich sicher fühlen können.