Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Tribünen! Das war eine typische AfD-Rede, gerade auch mit Blick auf das Thema „Daten und Digitales“.
Probleme werden groß aufgeblasen. Aber haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie man datenbasierte Geschäftsmodelle fördern kann? Haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie man Innovationen heben kann? Haben Sie irgendwelche Vorschläge gehört, wie Nutzerinnen und Nutzer leichter und schneller an ihre Daten kommen können, wohin sie sich wenden können, wenn sie Beschwerden vorbringen wollen? Das alles haben Sie nicht gehört.
Die Frage „Wem gehören Daten eigentlich?“ ist eine politische. Auf europäischer Ebene haben wir sie bereits mit dem Data Act beantwortet. Er schafft seit September 2025 einen fairen Zugang zu Daten jeglicher Art, zu mehr Wettbewerb im Cloud-Bereich und schafft stärkere Rechte für Nutzerinnen und Nutzer von vernetzten Geräten. Auf nationaler Ebene haben wir nun endlich die Antwort mit dem Durchführungsgesetz festgeschrieben, das hier heute in der zweiten und dritten Lesung behandelt wird. Wir haben Antworten darauf gegeben, wer in Deutschland wann und wo zuständig ist, wie die Zusammenarbeit ablaufen soll und wie die Bußgelder bei Verstößen ausgestaltet werden sollen. Dazu haben wir im parlamentarischen Verfahren Verbesserungen erzielen können:
Erstens. Die BNetzA wird zur zentralen Prüfinstanz für alle Datenverlange auf Bundesebene; ihr kommt hier die Zuständigkeit zu. Gleichzeitig bleiben die Länder nun zuständig für die Prüfung der Datenverlange der öffentlichen Stellen der Länder. So lösen wir einen Flickenteppich, der zu Recht in den eingereichten Stellungnahmen kritisiert wurde.
Zweitens. Wir haben neun Tatbestände aus dem Bußgeldkatalog gestrichen. Damit kommen wir den Forderungen nach mehr Verhältnismäßigkeit nach. Wir reduzieren die Komplexität für Unternehmen, insbesondere mit Blick auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie auf Start-ups; denen kommt das zugute. Genau da wollen wir auch Innovationspotenziale heben.
Drittens stellen wir mit unserer Entschließung sicher, dass dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode, spätestens 2028, evaluiert wird. Es war uns ganz wichtig, dass wir eng an dem Aufbauprozess dieses neuen Bereichs bei der Bundesnetzagentur dranbleiben und gucken: Reichen die Stellen aus, die jetzt erst mal festgeschrieben sind? Können die mit Blick auf den Fachkräftemangel besetzt werden? Welche Profile können da entsprechend in der Bundesnetzagentur eingebaut werden? Und müssen wir im Prozess irgendwann vielleicht auch noch mal nachsteuern? Das ist ein sehr verantwortungsvoller Hebel, den wir hier ansetzen. Ich bin auch den Kolleginnen und Kollegen in der Unionsfraktion für die sehr konstruktiven Verhandlungen sehr dankbar.
Meine Damen, meine Herren, wir haben mit kleinen Veränderungen geschafft, die Zuständigkeitsbereiche zu konkretisieren. Wir reduzieren die Compliance-Last für Unternehmen. Wir sorgen für eine frühzeitige Evaluierung. Deshalb danke ich für die sehr gute Zusammenarbeit.
Vielen Dank.