Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Nach der Rede meines Vorredners ist klar geworden: Die AfD kann mit intelligenten Verkehrssystemen offensichtlich nicht viel anfangen. Aber es reicht dann doch für eine kraftvolle Enthaltung.
Also, was steht in diesem Gesetz? Stellen Sie sich vor, Sie verlassen morgens das Haus, blicken aufs Handy und wissen sofort: Fährt mein Zug pünktlich? Wo ist Stau? Wo finde ich die nächste freie Ladesäule?
Und nicht nur das, Sie können die ganze Strecke von Ihrer Haustür bis zum Ziel in einer einzigen App planen. Genau darum geht es heute: die Voraussetzung zu schaffen, damit das Realität werden kann.
Wir beraten ein Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme, kurz: IVSG, ein Gesetz mit einem sperrigen Namen, aber ganz konkreten Auswirkungen auf den Alltag der Menschen. Denn dieses Gesetz sorgt dafür, dass Mobilitätsdaten endlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei den Bürgerinnen und Bürgern. Künftig werden Länder, Kommunen und Verkehrsunternehmen verpflichtet, relevante Verkehrs- und Mobilitätsdaten digital und einheitlich bereitzustellen, über den sogenannten Nationalen Zugangspunkt. Das klingt technisch, ist aber im Kern ganz einfach: Daten, die heute oft verstreut, schwer zugänglich oder gar nicht verfügbar sind, werden gebündelt und nutzbar gemacht. Für die Menschen bedeutet das bessere Echtzeitinformation, mehr Transparenz, mehr Sicherheit im Verkehr.
Wir wissen: Wenn Systeme einfach sind, werden sie auch besser genutzt. Das Deutschlandticket hat uns eindrucksvoll gezeigt: Je einfacher der Zugang, desto größer der Erfolg. Genau diesen Gedanken führen wir hier weiter. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass Reisende ihre gesamte Strecke digital planen können – verlässlich, übersichtlich und im besten Fall direkt buchbar.
Aber – das war uns im parlamentarischen Verfahren auch sehr wichtig – wir haben dieses Gesetz nicht einfach nur durchgewunken. Es gab berechtigte Fragen und auch Sorgen aus der Branche. Wir mussten dieses Gesetz im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Unternehmen und den Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher ausbalancieren. Ich glaube, das haben wir ganz gut hingekriegt.
Ein erster wichtiger Punkt: klare Regeln statt unklarer Pflichten. Wir haben präzisiert: Die Pflicht zur Bereitstellung gilt jetzt ausschließlich für Daten, die bereits digital und maschinenlesbar vorliegen. Es müssen also nicht Daten neu eingetippt werden, es entsteht also kein zusätzlicher Aufwand, keine neuen bürokratischen Hürden für analoge Daten. Das macht das Gesetz praxistauglich.
Ein zweiter Punkt. Wir hören auf die Branche, ohne das Ziel dieses Gesetzes aus den Augen zu verlieren. Deshalb haben wir den Personenfernverkehr von der Pflicht zur Bereitstellung von Auslastungsdaten ausgenommen. Das haben wir gemacht, weil dieser Bereich im Wettbewerb steht und eigenwirtschaftlich funktioniert. Wir schaffen hier einen fairen Ausgleich, ohne den Nutzen für die Allgemeinheit zu gefährden.
Dritter Punkt: weniger Bürokratie und mehr Effizienz. Wir haben das Verfahren für Eigenerklärungen deutlich verschlankt. Eigenerklärungen können jetzt direkt digital eingereicht werden und müssen nur aktualisiert werden, wenn sich wirklich etwas ändert. Das reduziert den Aufwand und verbessert gleichzeitig die Qualität der Daten.
Ein ganz zentraler Punkt, der mir persönlich wichtig war: Wir schaffen Transparenz und fairen Wettbewerb. Daten dürfen für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke genutzt werden; aber die Bedingungen müssen klar, transparent und diskriminierungsfrei sein. Vor allem sind die Reiseinformationsdienste verpflichtet, diese Daten vollständig und neutral weiterzugeben. Das ist der entscheidende Punkt; denn wir wollen echten Wettbewerb. Wir wollen nicht, dass Nutzerinnen und Nutzern manche Optionen ihrer Reise vorenthalten werden, weil ein Unternehmen vielleicht mehr Geld zahlt als ein anderes, um oben auf der Liste zu stehen. Nicht nur die Unternehmen, die es sich leisten können, sollen den Nutzerinnen und Nutzern angezeigt werden, die Nutzerinnen und Nutzer sollen frei auswählen können. Modelle, die man von anderen Plattformen wie Booking kennt, in denen der Höchstbietende entscheidet, wer sichtbar ist für die Verbraucher, das ist nicht unser Anspruch an moderne Mobilität.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am Ende steht heute ein Gesetz, das mehr ist als eine technische Regelung – es ist die Grundlage für ein neues Verständnis von Mobilität, einer Mobilität, die vernetzt ist, die transparent ist und sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Wir setzen damit die europäische Vorgabe präzise um und schaffen Raum für Innovationen. Wir stärken Vertrauen durch klare Regeln und verhindern Missbrauch durch Transparenz.
Vielleicht am wichtigsten ist: Wir bringen Ordnung in ein System, das bisher sehr fragmentiert war. Denn gute Mobilität entsteht nicht nur auf der Straße oder auf der Schiene, sie entsteht auch durch gute Nutzbarkeit.
Ich möchte mich bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken: beim Ministerium für die hervorragende Zusammenarbeit, vor allem aber beim Koalitionspartner, insbesondere bei meinem Co-Berichterstatter Jonas Geissler.
Lassen Sie uns heute den nächsten Schritt gehen für eine moderne, digitale und bürgernahe Mobilität. Es wird Zeit. Wir machen hier einen wichtigen Schritt nach vorne.
Vielen Dank.