Danke. – Herr Espendiller, ich bin mir relativ sicher, dass Sie allein nicht in der Lage sind, diese Klage auf den Weg zu bringen.
Sie haben wahrscheinlich noch nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion eine ausreichende Zahl von Leuten, die Ihren Weg mitgehen, weil er erkennbar falsch ist. Ich habe es eben erklärt: Es liegt kein Verfassungsbruch in irgendeiner Form vor; es gibt keinen Ansatz dafür.
Wenn Sie mit dem Thema Verschuldung kommen:
Gucken Sie sich die Regel in Artikel 115 GG an. Die NKA ist auf 0,35 Prozent des BIPs begrenzt; dazu gibt es eine Konjunkturkomponente. Das ist die Verschuldungsmöglichkeit im Rahmen des Haushalts.
Die Zusammenhänge, die Sie da herstellen, verstehe ich nicht. Haben wir jetzt einen verfassungswidrigen Haushalt aufgestellt, weil wir die NKA falsch berechnet haben? Ich verstehe nicht, wie Sie da einen Zusammenhang zwischen dem einen und dem anderen herstellen wollen.
Der besteht an der Stelle so nicht. Herr Espendiller, es tut mir leid; damit werden Sie scheitern.