Lieber Herr Kollege, ich wehre mich erst mal entschieden gegen die Behauptung, ich hätte an irgendeiner Stelle jemals gesagt, man dürfe seine Religion nicht ausüben. Religion ist Privatsache. Der eine geht in die Kirche, der andere geht in die Synagoge, der nächste geht in die Moschee. Das geht den Staat nichts an. Es ist aber etwas anderes – dabei bleibe ich auch –, wenn Sie ein politisches Fastenbrechen auf Einladung der Grünenfraktion im Deutschen Bundestag abhalten. Das ist etwas anderes; darüber kann und muss man sprechen.
Zu der von Ihnen angesprochenen Studie – lassen Sie mich bitte aussprechen –: Sie sprechen über antimuslimischen Rassismus. Ich kenne die Zahlen ganz gut. Wir hatten allein im Jahr 2024 1 800 antimuslimische Straftaten. Im gleichen Zeitraum – darüber verlieren Sie kein Wort – gab es 5 000 antisemitische Straftaten, wobei der Anteil der Jüdinnen und Juden an der Bevölkerung bei 0,1 Prozent liegt.
Wie wollen Sie denn darüber sprechen? Ich hätte mir gewünscht, dass Sie hier darüber sprechen, statt einen Forderungskatalog vorzulegen. Was Sie machen, ist, mir oder uns hier die Worte im Mund herumzudrehen.
Sie haben meine Meinung sehr klar gehört: Jeder kann machen, was er möchte. Das hat mit dem Staat nichts zu tun; er hat sich da rauszuhalten. Das ist säkulares Verständnis.
Vielen Dank.