Zunächst einmal haben Sie gerade schon das Onlineverfahren erwähnt. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Schritt bei der Experimentierklausel. Es läuft jetzt seit zwei Tagen an 18 Amtsgerichten in Deutschland, und es ist wichtig, dass wir das richtig erproben.
Wir stellen ja auch dank Ihres Engagements noch mal verschiedene Überlegungen im Ministerium an, ob wir nicht im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs – also Kontakte zwischen Notaren, zwischen Grundbuchämtern – auch mit der Experimentierklausel arbeiten sollten. Das prüfen wir derzeit, und wir werden das sozusagen sehr positiv berücksichtigen.
PPräsidentin Julia Klöckner: Danke schön. – Dann gibt es den Wunsch nach einer weiteren Nachfrage aus den Reihen der CDU/CSU: Johannes Rothenberger.