Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, wie wir große digitale Plattformen fair besteuern, ist eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen im 21. Jahrhundert. Während kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland ihre Steuern zahlen und damit zuverlässig zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen, erzielen internationale Digitalkonzerne und Plattformen Milliardengewinne, ohne ihren gerechten Beitrag zu leisten. Sie verlagern Gewinne gezielt in Niedrigsteuerländer, nutzen komplexe Strukturen und Schlupflöcher aus und umgehen damit die Steuerpflicht genau dort, wo Wertschöpfung tatsächlich entsteht. Das hat natürlich System.
Gegen die Macht der Digitalkonzerne sind wir selbstverständlich nicht hilflos. Das zeigt ja schon die Verständigung der Bundesregierung, unsere gemeinsame Verständigung zwischen CDU/CSU und SPD, was die Investitionspflicht für Streamingdienste angeht. Und gegen das Agieren der Trump-Administration sind wir selbstverständlich auch nicht hilflos, sondern wir können uns als Bundesrepublik und Europäische Union dagegen wehren. Wir finden es ausdrücklich gut, dass wir im Zuge der Grönlandeskalation sehr klar benannt haben, was unsere Möglichkeiten sind.
Zu diesen Handlungsmöglichkeiten gehört das Steuerrecht. Es muss mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt halten. Wertschöpfung entsteht längst nicht mehr allein durch klassische Produktionen, sondern zunehmend durch digitale Dienste, Datenverarbeitung und Onlineplattformen. Wer hier Gewinne erzielt, muss auch seinen Beitrag leisten.
Eine wirksame Digitalsteuer kann genau das leisten unter drei klaren Voraussetzungen.
Erstens: Zielgenauigkeit. Sie darf nicht pauschal wirken, sondern muss sich an den auf europäischer Ebene bereits intensiv diskutierten Konzepten orientieren. Erfasst werden sollen insbesondere Umsätze aus gezielter Onlinewerbung, aus dem Verkauf oder der Nutzung von Daten zu Werbezwecken sowie der Bereitstellung digitaler Schnittstellen und Plattformen, die Interaktionen zwischen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen.
Zweitens: Fairness gegenüber kleineren Anbietern. Die Steuer muss klar definierte Schwellenwerte enthalten, sodass sie sich ausschließlich auf sehr große Unternehmen mit erheblicher Marktmacht erstreckt.
Und drittens: europäische und internationale Koordination. Eine Digitalsteuer kann ihre Wirkung nur dann entfalten, wenn sie kein nationaler Alleingang bleibt, auch wenn das gegebenenfalls am Anfang notwendig ist. Steuerpolitische Koordination auf EU- und OECD-Ebene bleibt entscheidend, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und tatsächlich diejenigen zu erreichen, die bisher keinen ausreichenden Beitrag leisten.
Die Einnahmen aus einer solchen Digitalsteuer könnten doppelt wirken für mehr Steuergerechtigkeit und für eine lebendige, vielfältige demokratische Öffentlichkeit, indem man gezielt in unseren Medienstandort investiert. Bis dahin ist es noch ein Weg, und es kommt in der Tat auf ein tragfähiges, ausgereiftes Konzept an. Daran wollen wir uns gerne beteiligen.
Vielen Dank.