Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde jetzt zur Sache sprechen, Frau Göring-Eckardt; dann können Sie sich von Ihrem Krampf gegen rechts etwas erholen.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Wenn nun normiert werden soll, dass auch Restitutionsanspruchsteller das Auktionshaus zur Preisgabe der persönlichen Daten der Einlieferer zwingen können, führt dies zwangsläufig dazu, dass unweigerlich indirekter Druck auf verkaufswillige Privatpersonen ausgeübt wird. Der Verkauf verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter ohne Einigung zwischen den heutigen Eigentümern und den Nachfahren der entrechteten Eigentümer ist faktisch unmöglich.
Der Staat aber hält sich hierbei schadlos. Er greift zwar nicht in das Eigentum des Kulturguts ein, entwertet es jedoch dahin gehend, dass ihm die wirtschaftliche Verwertbarkeit entzogen wird. Dem Eigentümer stehen trotzdem keine Ausgleichsansprüche gegenüber dem Staat zu. Er muss sich mit den Nachfahren einigen, um das verfolgungsbedingt entzogene Kulturgut veräußern zu können. Dass hierbei wohl regelmäßig der Verkaufserlös Einigungsgegenstand sein wird, ist klar. Die Nachfahren der entrechteten Eigentümer werden hierbei in eine Position der Stärke versetzt. Sie können über das Wohl und Wehe der Verhandlung entscheiden und stetig mit dem Ende der Verhandlung drohen.
Mithin hat die Änderung des Kulturschutzgesetzes zu einem „Take it or leave it“-Grundsatz geführt. Der aktuelle Eigentümer kann das Kulturgut zwar behalten und vererben, aber es eben nicht dem Markt zuführen. Zudem möchte wohl niemand von sich als einigungsunwilligem Eigentümer von NS-Raubkunst in der Presse lesen, sich in Vertragsverhandlungen daher fügen müssen.
Insgesamt erscheint das Kulturgutschutzgesetz als unverhältnismäßig, eine Überbürokratisierung eines Marktes, der in Deutschland eh schon verkümmert ist. Profitieren wird nach dem Brexit wohl der französische Kunstmarkt. Gehlen bezeichnete Kultur als das „Herausarbeiten von hohen Gedanken und Entscheidungen“, die in feste Formen gegossen wurden, um „nicht nur die Zeit, sondern auch die Menschen zu überstehen“.
Wer nationales Kulturgut oder Kulturgüter fremder Völker schützen will, braucht mehr als bürokratische Instrumente. Er braucht einen entschlossenen, unverkrampften Zugang zu seinem eigenen kulturellen Erbe. Hieran mangelt es in diesem Haus.
Vielen Dank. – Ich erteile der Abgeordneten Nancy Faeser zu ihrer ersten Rede als Bundestagsabgeordneter das Wort.