Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung verkauft uns hier ein Gesetz, das angeblich Verletzte stärken soll; tatsächlich stärkt es aber vor allem die eigene Agenda und schwächt sogar den Rechtsstaat. Dieser Gesetzentwurf ist kein Opferschutz; er ist ein politisches Ablenkungsmanöver, ein politisches Stimmenfangmanöver.
Denn was hier passiert, ist durchschaubar. Man versucht, Meinungsdelikte wie Volksverhetzung und verhetzende Beleidigung in den Nebenklagekatalog zu pressen, als stünden sie auf einer Stufe mit schwerster körperlicher Gewalt. Allerdings fehlen Delikte wie etwa § 176a StGB – der Missbrauch von Kindern – nach wie vor. Die Opfer dieser Taten haben kein Recht auf Beistand durch einen Anwalt; sie haben nicht einmal ein Recht auf Akteneinsicht; aber die §§ 130 und 185 haben nach Ihrer Fasson offenbar einen höheren Schutzgehalt. Schämen Sie sich!
Damit wird der Strafprozess zum politischen Werkzeug, der Gerichtssaal zur Bühne für Aktivisten und der Rechtsstaat zum Spielball ideologischer Interessen. Wer das nicht erkennt, der will es nicht sehen. Und während man hier versucht, Worte zu Straftaten mit Gewaltcharakter aufzublasen, arbeitet der Entwurf gleichzeitig mit einer ganzen Nebelwand aus unbestimmten Begriffen: „erhebliche seelische Folgen“, „existenzielle Abhängigkeiten“, „innerhalb der Familie“ – das ist keine Gesetzgebung, das ist sprachliche Watte. Und das führt genau zu dem, was Opfern am meisten schadet: Verzögerung, Unsicherheit, endlose Prüfungen. Wer echte Opfer schützen will, schafft Klarheit, nicht Wirrwarr.
Und dann kommt der Punkt, den die Bundesregierung am liebsten unter den Teppich kehren würde. Ein erheblicher Teil der schweren häuslichen Gewalt, der Zwangsheiraten, der Genitalverstümmelungen in Deutschland hat seine Wurzeln in importierten männerdominierten Gewaltstrukturen. Das ist die Realität.
Aber statt diese Realität endlich anzuerkennen, statt konsequent abzuschieben, statt klare Grenzen zu setzen, wird hier ein Gesetz präsentiert, das Symptome verwaltet und sich selbst dafür feiert.
Währenddessen ächzt die Justiz unter Personalmangel. Verfahren dauern Jahre, Opfer warten ewig auf Gerechtigkeit. Und die Bundesregierung meint ernsthaft, das Problem ließe sich durch Nebenstrukturen lösen. Nein, der beste Opferschutz ist ein schneller Prozess. Der beste Opferschutz sind Richter und Staatsanwälte, die nicht am Limit arbeiten müssen. Der beste Opferschutz ist ein Staat, der Täter konsequent verfolgt und nicht in Bürokratie erstickt.
Als wäre das alles nicht genug, verursacht dieser Entwurf auch noch Kosten von bis zu 8,6 Millionen Euro jährlich,
Geld, das Länder zahlen sollen, während Polizei und Justiz seit Jahren kaputtgespart werden.
Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht. Er heilt nichts. Er schützt niemanden. Er verwässert den Opferschutz. Er schwächt den Rechtsstaat. Er belastet den Steuerzahler. Und er verschleiert die wahren Ursachen der Gewalt.
Dafür lässt er aber Kinder – und damit sind Kinder unter 14 Jahren gemeint –, denen sexuelle Gewalt aufgezwungen worden ist und deren Folgen sie ihr Leben lang mit sich herumtragen müssen, nach wie vor schutzlos. Sie stehen allein mit dem Verfahren, in dem sie nur Zeugen sein können, tragen allein die Folgen, wie lange das auch dauern mag, oft ein Leben lang, weil man ihnen die Freiheit und den Willen, selbst sexuelle Erfahrungen machen zu können und vor allen Dingen machen zu wollen, für immer genommen hat.
Dieser Gesetzentwurf geht meilenweit am Ziel vorbei und kann eigentlich nur als peinlicher Versuch gewertet werden, dem linken Mainstream zu gefallen. So was, meine Damen und Herren, ist mit uns nicht zu machen.
Daher lehnen wir diesen Gesetzentwurf, auch wenn da gute Gedanken drin sind, aus voller Überzeugung ab.
Ich danke Ihnen.