Sehr geehrte Frau Ministerin Bas, wie Sie vielleicht wissen, haben ja viele Menschen, die in der Eingliederungshilfe sind, einen Eigenbeitrag zu leisten. Das ist derzeit aber nur bei rund 2 Prozent der Leistungsberechtigten der Fall; also nur 2 Prozent der Leistungsberechtigten haben einen Eigenbeitrag zu leisten. Zugleich werden aber alle, die antragsberechtigt sind und die Hilfe beantragen, einer aufwendigen Einkommens- und Vermögensüberprüfung unterzogen. Jetzt gibt es den Vorschlag aus einzelnen Ländern, zum Beispiel aus Bayern und Sachsen, die Freigrenzen noch mal abzusenken. Damit würde dann die Eigenbeteiligung von Menschen mit Behinderungen ausgeweitet. Jetzt meine Frage an Sie: Wie ist Ihre Haltung zu einer stärkeren Heranziehung der Menschen in der Eingliederungshilfe?