Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf ist Ausdruck der beschleunigten Digitalisierungsbemühungen in der Justiz. Die AfD-Fraktion begrüßt diese Bestrebungen ausdrücklich; das haben wir bereits mehrfach gesagt.
Ich möchte allerdings abermals darauf hinweisen, dass der jeweilige technische Fortschritt nicht nur die Abläufe in den Behörden vereinfachen und beschleunigen darf. Vielmehr müssen positive Veränderungen auch für die betroffenen Verkehrskreise und für die Verbraucher sowie für die Unternehmer zu spüren sein. Der Staat hat also den Bürgern zu dienen und nicht die Bürger dem Staat oder seinen Behörden, meine Damen und Herren.
Mein Fraktionskollege hat bereits darauf hingewiesen, dass wir dem Gesetzentwurf prinzipiell zustimmen würden, wenn es nicht einen kleinen, aber nicht ganz unbedeutenden Haken an der Sache gäbe. Sie reden viel von Medienbruchfreiheit bei der Kommunikation. Es gibt allerdings den Haken, dass Notare – es ist angedeutet, dass da eine Veränderung stattfinden soll – nach den bisherigen Absichten nicht medienbruchfrei mit den Finanzbehörden kommunizieren können. Der eingespielte Weg der Kommunikation wäre über das Notarpostfach nach § 78n Bundesnotarordnung.
Dieser Weg ist bislang zum Beispiel für Anwälte und Steuerberater leider durch den Gesetzgeber ganz bewusst versperrt worden. Ähnliches soll – jedenfalls nach bisheriger Lesart – durch Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz auch für Notare gelten. Damit wird sinnvolle Kommunikation verhindert. Das ist schade. Insofern ist die Medienbruchfreiheit hier nicht gegeben.
Der ausschlaggebende Grund dafür ist offenbar auf einen fehlenden Modernisierungswillen der Finanzämter und der jeweiligen Landesregierungen zurückzuführen, wie aus früheren Gesetzesbegründungen hervorgegangen ist. Das ist nicht tragbar. In erster Linie soll das ELSTER-Portal verwendet werden. Ich weiß nicht, ob Sie vielleicht mal versucht haben, über ELSTER zu kommunizieren:
Das funktioniert vielleicht mit Notizen. Aber wenn Sie das medienbruchfrei machen wollen, dann werden Sie feststellen, dass das kein besonders komfortabler Weg ist
und auch für das Massengeschäft der Notare nicht tragbar. Ich möchte Sie bitten, diese Kommunikation – wenn Sie es noch nicht gemacht haben; Sie sagen ja, Sie hätten es gemacht – einfach mal selbst zu probieren. Also, aus meiner Sicht ist sie für Notare in der Massenanwendung nicht tragbar.
Aus diesem Grund möchte ich Sie ebenso bitten, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen, der eine Möglichkeit schaffen würde, die Kommunikation mit den Finanzämtern zu vereinfachen, damit diese nicht der Beliebigkeit des Verordnungsgebers anheimgestellt ist. Und wenn Sie schon dabei sind, diesen vernünftigen Weg der Kommunikation für Notare zu ermöglichen, dann machen Sie das doch bitte auch gleich noch für Rechtsanwälte und Steuerberater. Wie gesagt, ihnen wurde diese Möglichkeit rechtlich ausdrücklich verwehrt.
Ich verweise auf unsere Vorlagen 21/5532 und 21/3025, die in dieser Legislaturperiode vorgelegt wurden. Eine ist sogar noch im Geschäftsgang. Diese werden Ihnen die Arbeit deutlich erleichtern, und Sie können das wunderbar auf den Weg bringen.
Vielen Dank.