Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits vergangene Woche habe ich im Rahmen meiner Plenarrede zur Haushaltsdebatte den digitalen Sündenfall des Bundestages aus dem Jahressteuergesetz 2024 angesprochen, mit dem damals die Kommunikation von Rechtsanwälten mit der Finanzverwaltung über das besondere elektronische Anwaltspostfach handstreichartig verboten wurde. Ich hatte den Eindruck, meine Anmerkungen seien zumindest von Justizministerin Hubig gehört worden; umgesetzt sehe ich meine Anregungen allerdings nicht. Diese Nichtbeachtung ist man als Mitglied der AfD-Fraktion natürlich gewohnt, den Schaden haben hier allerdings vor allem die steuerberatenden Berufe und deren Mandanten, also potenziell alle Bürger und Unternehmer in unserem Land. Deshalb bringt meine Fraktion an dieser Stelle einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 87a Abgabenordnung einfach selbst ein.
Zugegebenermaßen geht es dabei nicht um einen großen Rettungsplan für Deutschland. Nebenbei bemerkt: Einen solchen hatten wir im Grunde letzte Woche vorgelegt in Form unserer Änderungsvorschläge zum Haushalt 2026. – Allerdings ist auch unser heutiger Vorschlag nicht unbedeutend, geht es hier doch – ganz im Sinne der von der Bundesregierung verlautbarten Digitalisierungsbestrebungen – darum, Finanzverwaltung und Rechtspflege an entscheidender Stelle effektiv zu digitalisieren und den Rechtsverkehr zu vereinfachen. Liebe Koalitionäre, Sie haben hier die einfache Möglichkeit, sich unserer Initiative ganz geräuschlos anzuschließen. Damit kämen Sie zugleich entsprechenden Forderungen von Bundesrechtsanwalts- und Bundessteuerberaterkammer nach.
Und wenn Sie diese Argumente immer noch nicht überzeugen sollten, dann vielleicht das Argument, dass der vormalige Bundesfinanzminister einer inzwischen fast schon vergessenen Partei – Christian Lindner hieß der übrigens – mit seinem damaligen Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 unsere heutige Auffassung ganz offensichtlich teilte, sich aber am Ende kurzsichtigen Interessen der Länder beugte.
Es gibt keinen vernünftigen Grund, warum die Steuerverwaltungen Rechtsanwälte und Steuerberater über deren besondere Berufspostfächer anschreiben dürfen, diese umgekehrt die Finanzverwaltungen aber nicht. Zu bedenken ist bei dieser Betrachtung zudem, dass im gerichtlichen Verfahren zwischen den Beteiligten die elektronischen Postfächer wiederum ausschließlich zugelassener Kommunikationsweg sind. Es liegt also eine nicht nachvollziehbare Unwucht im digitalen Kommunikationssystem vor.
Grundlage dieser Entscheidung war die Unfähigkeit und der Unwille der Länder, im Rahmen der digitalen Behördenkommunikation die ihrerseits nötigen organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Das ist schlicht ein Unding!
Der Verweis auf die mögliche Kommunikation über ELSTER wird den praktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht. Probieren Sie es einfach einmal! Es ist ein Unding.
Es gibt hier nur einen sinnvollen Weg: Räumen Sie Rechtsanwälten wieder die Möglichkeit ein, über ihr elektronisches Berufspostfach außergerichtlich mit der Finanzverwaltung zu kommunizieren, und streichen Sie § 87a Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung! Und sinnvollerweise ermöglichen Sie Steuerberatern dasselbe zugleich, nämlich über das digitale Berufspostfach zu kommunizieren, durch eine zusätzliche Streichung von § 11 Absatz 2 Satz 2 der Steuerberaterplattform- und -postfachverordnung.
Vielen Dank.