Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sauberes Wasser darf kein Luxus sein“ – das ist richtig; aber dieser Satz allein macht noch keinen guten Antrag. Wir reden über PFAS, insbesondere über TFA, die beim Grund- und Trinkwasser eine besondere Rolle spielt. Einige PFAS können in Böden verbleiben und sich in Organismen anreichern; andere sind vor allem im Wasser hochmobil. Deshalb brauchen wir Sachlichkeit, keine Pauschalisierung.
Die Grünen schreiben „Trinkwasser“ über ihrem Antrag, die Linken „Lebensmittel“. Unterschiedliche Schwerpunkte, gleicher Reflex: Erst dramatisieren, dann verbieten, und am Ende zahlen Bürger, Landwirtschaft, Mittelstand und kommunale Wasserversorger die Rechnung.
Im Grünenantrag steckt wieder die bekannte Verbotslogik: Pflanzenschutzmittel vom Markt nehmen, PFAS-behandelte Papiere verbieten, fluorierte Gase verbieten,
sofern sie zu TFA zerfallen, und ein gruppenweites PFAS-Verbot im Rahmen von REACH unterstützen. Auf unsere Kleine Anfrage hin musste die Bundesregierung einräumen: Das europäische PFAS-Beschränkungsverfahren wird bei der ECHA noch bis Ende 2026 fachlich bewertet. Ein konkreter Regelungsvorschlag der EU-Kommission liegt nicht vor. Die Fachleute prüfen noch, aber Links-Grün kennt das Ergebnis schon: verbieten, verbieten, verbieten.
PFAS ist nicht ein einziger Stoff; es geht um mehr als 10 000 Substanzen. Aus der Antwort auf unsere Anfrage ergibt sich auch: Pauschale Aussagen über diese Stoffgruppe lassen sich nicht treffen, weil sich die einzelnen Stoffe deutlich unterscheiden. Wer trotzdem alles über einen Kamm schert, betreibt keine Wissenschaft, der betreibt Politik mit dem Holzhammer.
PFAS-Einträge müssen reduziert, das Trinkwasser geschützt werden. Die Eintragspfade sind vielfältig: Altlasten, Kläranlagen, Löschschäume, kontaminierte Böden, Uferfiltrat und atmosphärische Deposition.
Eine vollständige Jahresbilanz bleibt schwierig. Auch beim Trinkwasser stehen wir nicht im rechtsfreien Raum: Seit dem 12. Januar 2026 gilt für PFAS-20 ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter.
Entscheidend ist: konsequentes Monitoring, technische Aufbereitung, Forschung an Ersatzstoffen und klare Verantwortlichkeit der tatsächlichen Verursacher, nicht pauschal der Landwirtschaft oder des Mittelstandes – und schon gar nicht der Bürger über höhere Wasserpreise und Gebühren.
Dann die Wortwahl der Grünen: Es wird von Pestiziden gesprochen. Fachlich reden wir im landwirtschaftlichen Bereich von Pflanzenschutzmitteln.
Wer Pflanzenschutz nur noch als Schadstoffeintrag diffamiert, liefert keine Lösung für TFA im Grundwasser, der betreibt Stimmung gegen unsere Bauern.
Ja, es gibt zugelassene Wirkstoffe, bei denen PFAS- oder TFA-Fragen relevant sind. Gerade deshalb brauchen wir eine Wirkstoff-für-Wirkstoff-Bewertung, saubere Messdaten und eine echte Ursachenanalyse, keine pauschale Keule.
Wir stehen dafür: Risiken erkennen, Belastungen messen, problematische Stoffe regulieren, Verursacher in Verantwortung nehmen, aber keine ideologische Verbotsmaschine auf Kosten von Bürgern, Landwirtschaft und Wirtschaft. Sauberes Wasser schützt man nicht mit Panikmache; sauberes Wasser schützt man mit Vernunft, Technik, Forschung und Verantwortung. Deshalb lehnen wir diese Anträge ab.
Vielen Dank.