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78. Sitzung
Freitag, 8. Mai 202621. Wahlperiode, 78. Sitzung22 – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen
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Vielen Dank. – Herr Müller, ich habe mich gemeldet, weil Sie gesagt haben, es gehe ja letzten Endes darum, wie man etwas in der Praxis umsetze. Die Anordnung der elektronischen Fußfessel ist ja an Hochrisikofälle geknüpft. Aber ich frage Sie: Was ist denn ein Hochrisikofall? Es gibt ja kein einheitliches Risikoanalyseinstrument.

Und Schulungen für Richter wollen Sie ja auch nicht. Gerade einmal 12 Prozent der Betroffenen stellen aktuell einen Gewaltschutzantrag. Also müssen wir doch wahrnehmen, dass die Hürden hier zu hoch sind.

Auch für die Täterarbeit gibt es keine Finanzierung, keine Qualitätsstandards und gerade auch keine Kapazitäten.

Ich frage Sie also ganz konkret: Warum gestalten Sie ein Gesetz so, dass es nicht ankommen kann?

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