Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist in der Tat so, dass in den letzten Monaten und eigentlich auch Jahren in Debatten zur Wärmewende zugleich die Begriffe „Verunsicherung“ und „Planungsunsicherheit“ genannt wurden. Aber es ist auch eine Tatsache, dass in den letzten Monaten – spürbar, nachlesbar – eine Erholung stattgefunden hat. Es hat einen enormen Hochlauf bei den Wärmepumpen gegeben.
Zur Kuriosität dieser Entwicklung gehört die Parallelität zu den kriegerischen Auseinandersetzungen. Das ist insofern kurios, da diejenigen, die jetzt für die Kriege verantwortlich sind, erklärtermaßen keine Klimaschützer sind. Und diese verrückte Situation, dass genau diese Akteure jetzt mittelbar die Auslöser dieses Hochlaufs sind, ist wirklich kurios, aber sie zeigt natürlich, wie verwundbar Gesellschaften sind, wenn sie abhängig von fossilen Energien sind.
Das ist es, was wir aus der Geschichte lernen können: dass wir bei hoher Abhängigkeit von fossilen Energien diese Verwundbarkeit haben. Deswegen ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, einen Rahmen zu schaffen, dass die Menschen, die Gesellschaften so schnell wie möglich unabhängig werden können von den Fossilen.
Wir haben eine Reihe von Gesetzgebungsprozessen auf den Weg gebracht, die auch gut miteinander verzahnt sein müssen, deren Ziel genau in diese Richtung geht. Und selbst wenn wir keine Klimaschutzvorgaben hätten, zeigt die Situation im Moment, dass wir auch dann genau das Gleiche machen müssten. Jetzt handeln wir aus Klimaschutzgründen. Aber selbst wenn wir diese Gründe nicht hätten, wären alleine die Verknappung der fossilen Energien, die kriegsbedingten Gefährdungssituationen in der Versorgungslage Grund genug, genau diesen Weg zu gehen.
Die vorliegenden Anträge beziehen sich sowohl auf die Verfügbarkeit von Strom – darüber wird hier unbedingt noch zu diskutieren sein anhand des Netzpakets und der EEG-Novelle, die dem Parlament noch nicht vorliegen; natürlich muss der Umstieg eindeutig forciert werden; es darf da keine Einbrüche geben – als auch auf die Anforderungen für die Wärmewende. Dazu möchte ich noch mal kurz zurückgreifen auf den Status quo. Wir als SPD-Fraktion haben mit dem Gebäudeenergiegesetz – das sage ich ganz offen – in seiner groben Zielrichtung unseren Frieden geschlossen. Wir haben es gemeinsam im Parlament 2023 verbessert, nachdem in der Ampel ein Kompromiss errungen worden war. Auch wenn wir nicht mit allem zufrieden waren, haben wir gesagt: Ja, das ist unser gemeinsamer Weg.
Wenn es nach der SPD gegangen wäre, hätten wir diesen gemeinsamen Weg auch nicht verlassen – trotz Veränderungsbedarfen, wie es sie immer bei großen Gesetzesvorhaben gibt. Um ein Veränderungspotenzial zu nennen, das jetzt auch adressiert wurde: Wir haben gesehen, dass entgegen der Zielvorgabe kleine Kommunen, die eigentlich gern eine Wärmeplanung machen wollten, Angst hatten, dass sie möglicherweise andere Rechtspflichten vorfinden als ihre Nachbarkommunen, die etwas später dran waren mit der kommunalen Wärmeplanung. Vor der Verpflichtung tätig zu werden, ist für manche Kommunen dadurch unattraktiv geworden, obwohl wir eigentlich das Gegenteil erreichen wollten. Man muss ehrlicherweise sagen: Auch solche Dinge gehören zum heutigen gesetzlichen Rahmen. Sie rechtfertigen nicht, die groben Linien zu ändern. Aber auch daran sieht man: Es gab schon immer Verbesserungsbedarf.
Was wir jetzt machen, ist schon eine grundsätzliche Veränderung. Auf den Weg, den wir jetzt einschlagen, haben wir uns – das muss man ganz ehrlich sagen – als Koalition geeinigt. Wir haben als Koalition unterschiedliche Zielsetzungen in den Koalitionsvertrag eingebracht. Dieses Feld war nun mal sehr umstritten. Aber die gemeinsame Zielsetzung ist, dass wir die Klimaschutzziele erreichen, dass wir die Wärmewendeziele erreichen,
dass wir die Zielsetzung des Klimaschutzgesetzes erreichen.
Das ist unsere gemeinsame Zielsetzung,
die auch nicht infrage gestellt ist.
Ergänzend zu den Einigungen, die schon vor dem Kabinettsbeschluss interfraktionell erreicht worden sind bei der Erarbeitung der Gesetzentwürfe – wir diskutieren ja heute nicht über diese Gesetzentwürfe, sondern über die Oppositionsanträge; aber sie adressieren diesen Prozess –, müssen diese Zielsetzungen natürlich über allem stehen, wenn wir dieses Gesetz im parlamentarischen Prozess hier im Bundestag beraten werden. Natürlich gehört das Einhalten der Klimaschutzziele dazu. Natürlich gehört dazu, dass der Mieterschutz gewährleistet ist, etwa durch die für die ersten drei Stufen geltende Fifty-fifty-Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern, die ich jetzt aus Zeitgründen nicht weiter adressieren kann. Auch das wird ein Bestandteil sein. Es gilt natürlich auch, eine auskömmliche finanzielle Förderung zu finden; darauf haben wir uns verständigt. Mit diesen Eckwerten werden wir das parlamentarische Verfahren bestreiten.
In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Und die Anträge werden dann überwiesen.