Herr Kollege von Notz, Sie wissen, dass die NATO bei ihrem Gipfel in Wales 2014 beschlossen hat, dass alle NATO-Mitgliedstaaten 2 Prozent ihres Haushaltes für Verteidigung ausgeben sollen. Das ist hier im Deutschen Bundestag lange sehr strittig gewesen, und es hat viel Kraft gekostet, in Richtung dieser 2 Prozent zu gehen.
Dann haben die NATO-Mitgliedstaaten beim NATO-Gipfel im Sommer letzten Jahres – das hatte sich vorher angedeutet – beschlossen, die Ausgaben für Verteidigung von 2 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen. Das war die klare Ansage der USA, der wir auch deshalb nachgekommen sind, weil wir als größtes, stärkstes NATO-Mitgliedsland unseren Verpflichtungen natürlich nachkommen wollen; denn wenn wir es nicht tun, werden es alle anderen europäischen NATO-Partner auch nicht tun.
Wir sind diesen Schritt auf 5 Prozent gegangen
und dazu war es notwendig, dieses Sondervermögen aufzunehmen.
– Das ist ein Sondervermögen und – anders als die Gesellschaft für deutsche Sprache glaubt – ist auch kein Unwort.
– Nein, anders als Sie es sagen: Es sind keine Schulden, sondern es ist eine Kreditermächtigung, und deswegen steht sie in der öffentlichen Haushaltsrechnung auf der Vermögensseite.
Dann – soweit man von dieser Kreditermächtigung Gebrauch macht –
geht man Verbindlichkeiten ein, und das wird auf der Seite der Verbindlichkeiten im öffentlichen Haushalt gerechnet. So einfach ist die Struktur.
Ja, die Grünen haben mitgestimmt, um diese Grundgesetzänderung zu erreichen. Die Zustimmung der Grünen war allerdings noch viel teurer. Sie hat uns insbesondere 100 Milliarden Euro für den Klimatransformationsfonds gekostet.
Sie hat uns übrigens auch 100 Milliarden Euro für die Bundesländer gekostet, sodass von den 500 Milliarden Euro 300 Milliarden Euro für den Bund übrig bleiben. Davon investieren wir jede Menge in die Sicherheit. Jeder Euro ist gut angelegt.