Sehr geehrter Herr Präsident! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf zum berufsständischen Recht für Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsnotare in zweiter und dritter Lesung. Wir haben gut miteinander gerungen. Ganz herzlichen Dank für die guten Gespräche mit dem Haus und herzlichen Dank auch an den Kollegen Wiegelmann von der CDU/CSU!
Wenn ich Ihnen den Gesetzentwurf in groben Zügen einmal vorstellen darf:
Ausgangspunkt ist – aufgrund einer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts –, dass die starre Altersgrenze nicht verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das hat uns die Gelegenheit gegeben, uns mit dem notwendigen Respekt auf systemimmanente Regelungen beim Nurnotariat, aber auch beim Rechtsanwaltsnotariat mit dem Thema Generationsgerechtigkeit zu beschäftigen und dafür zu sorgen, dass hier Solidarität hergestellt wird. Eine starre Altersregel muss natürlich begründet und gerechtfertigt sein, aber es muss auch dafür gesorgt werden, dass in bestimmten Regionen kein Bewerbermangel zutage tritt.
Im Hinblick auf die Modernisierung haben wir die Fortbildungsstunden in den Blick genommen und beschlossen, dass deren Ableisten auch vor Ablauf einer Bewerbungsfrist möglich sein soll. Beim Anwaltsnotariat haben wir beispielsweise die Wartezeit von drei auf zwei Jahre gesenkt. Und die Zulassung zur notariellen Fachprüfung soll direkt im Anschluss an das Zweite Staatsexamen möglich sein.
Im weiteren Verfahren haben wir aufgrund von Fristnotwendigkeiten das Gesetz noch mal neu paketiert und weitere Regelungen angehängt, zu denen ich gleich noch komme. Im Zuge des Verfahrens ist es mir wichtig, zwei Punkte hervorzuheben.
Im Rechtsausschuss haben wir uns dafür ausgesprochen, im Hinblick auf Mitarbeiterschutzregeln eine Sollregelung für die Landesjustizverwaltungen einzuführen, insbesondere mit Blick auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Nurnotariaten bzw. Anwaltsnotariaten. Wenn eine Verlängerung nicht in Betracht zu ziehen ist, soll das spätestens vor Ablauf von sechs Monaten mitgeteilt werden, sodass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihr Arbeitgeber auf vernünftige Lösungen verständigen können.
Wir haben im Rechtsausschuss erörtert, dass im Hinblick auf Bewerbermangellagen gerade die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu berücksichtigen ist und dass wir uns die Bewerbermangellage in regionalen Zusammenhängen fortwährend anschauen wollen. Zum neuen Paket, von dem ich gerade gesprochen habe, gehört noch die Regelung zum Bundeszentralregister, also insbesondere das digitale Führungszeugnis für private Zwecke. Jeder von uns kennt das: Wenn man Bewerbungsunterlagen fertig machen und Anlagen anhängen muss, insbesondere ein solches Führungszeugnis, dann möchte man eben nicht sagen: Das und das muss ich nachreichen. – Künftig soll alles schneller, digitaler und zuverlässiger gehen. Wir wollen insbesondere auch für die öffentlichen Verwaltungen eine deutliche Zielmarke setzen im Hinblick auf Digitalisierung, Fachverfahren und Onlineaustausch.
In diese Richtung geht auch die Entschließung. Wir wollen irgendwann komplett weg vom Papier und zur digitalen Übermittlung übergehen. Hier haben wir natürlich die kommunale Selbstverwaltungsgarantie, aber auch die Souveränität unserer Bundesländer im Blick gehabt und haben uns für eine Entschließung statt einer gesetzgeberischen Regelung entschieden.
Der zweite angehängte Punkt betrifft aufgrund des nunmehr drohenden Fristablaufs die Regelungen zur Entschädigung von Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund ihrer Homosexualität Benachteiligung erfahren haben. Hier haben wir die Frist zur Stellung eines Rehabilitierungsantrags um weitere fünf Jahre erweitert.
Kurzum: Es ist ein gutes Paket geworden. Es ist eine gute Einigung geworden. Ich empfehle Ihnen den Änderungsantrag, die Entschließung sowie den Gesetzentwurf in der zweiten, dritten Lesung zur Annahme und bedanke mich für die zügige Beratung.
Vielen Dank.