Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nicht nur Information und Kultur, sondern er spielt in unserer Medienlandschaft auch eine wichtige Rolle für die Demokratie und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Unsere Demokratie lebt davon, dass wir Kritik üben können, natürlich auch Kritik an der Arbeit der Öffentlich-Rechtlichen. Aber sie lebt auch davon, dass wir uns auf eine gemeinsame belastbare Wirklichkeit beziehen können. Genau deshalb ist die heutige Debatte keine Frage von technischer oder fiskalischer Entlastung. Es geht um die Frage der demokratischen Infrastruktur unseres Landes.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Medienangebot unter vielen. Er ist die institutionelle Absicherung einer unabhängigen Öffentlichkeit, so organisiert, dass er eben nicht von Werbemärkten oder Reichweitenlogik abhängig ist. Er steht für etwas, das der Markt eben nicht garantieren kann: flächendeckende Berichtserstattung, investigative Recherche, regionale Präsenz und ein Informations- und Kulturauftrag, der nicht nach Klickzahlen sortiert.
Wer diesen Beitrag als Zwangsabgabe bezeichnet und auf mittlere Sicht seine Abschaffung fordert, verschiebt bewusst die eigentliche Frage. Denn dann geht es nicht mehr um die Effizienz oder eine steuerliche Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auf lange Sicht vielmehr darum, ob wir uns eine gemeinsame, unabhängige Öffentlichkeit noch leisten wollen. Die Kollegin der Grünen hat es gesagt: Wir sehen entlang der Beispiele der PiS-Regierung in Polen und der Orbán-Regierung in Ungarn,
welche gravierenden Folgen die Schwächung der öffentlich-rechtlichen Medien für eine Gesellschaft auf lange Zeit haben kann.
Und eine Bemerkung – wir reden hier immerhin auch über Steuerpolitik – zu Ihrem Antrag kann ich mir nicht verkneifen; ich muss Sie kurz auf die Widersprüche Ihrer Steuerpolitik hinweisen.
Einerseits ziehen Sie hier im Parlament große Debatten um radikale Vereinfachungen im Steuerrecht und Streichung von Ausnahmen auf. Und wir kritisieren Sie wiederum dafür, dass Ihre Steuerpolitik die Menschen trifft, die auf ihre Erwerbseinkommen angewiesen sind, zum Beispiel die Menschen, die heute noch einen Steuervorteil auf ihre Zulagen für geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit haben.
Und andererseits wollen Sie den Rundfunkbeitrag in die Ermittlung des steuerlichen Existenzminimums integrieren. Was gilt denn jetzt bei Ihnen: komplex oder einfach?
Nein, Ihnen geht es heute erneut nicht um eine sachliche Finanzdebatte. Dem Antrag wohnt ein Geist inne: Sie wollen die Axt anlegen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ihn schwächen. Aber diese Rundfunkordnung ist kein Zufallsprodukt. Sie ist eine bewusste Entscheidung aus der historischen Erfahrung heraus,
dass Medienmacht missbraucht werden kann und dass Demokratie deshalb eine plurale, föderale und unabhängig organisierte Rundfunkordnung braucht. Aber dass Sie als eine antipluralistische Partei das ablehnen, ist uns völlig klar. Natürlich werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank.