Vielen Dank, Herr Kollege Limburg, für Ihre Fragen bzw. Ihre Anmerkungen. – Ich sage eines ganz deutlich: Gerade Ihr Beitrag jetzt hat noch einmal ganz explizit herausgestrichen, worin unsere Unterschiede bestehen. Sie schreiben über Ihren Antrag vorwurfsvoll: gegen Repression und gegen Diskriminierung. Ich dagegen sage ganz offen: für effektive Gefahrenabwehr und effektive Strafverfolgung. Und das ist der entscheidende Unterschied zwischen uns beiden.
Ich bin nicht ganz Novize in der Sportpolitik und auch nicht in der Fußballpolitik. Ich weiß auch die KOS-Projekte zu schätzen, ich weiß die Stadionallianzen zu schätzen. Mir sind die Intensivierung und ernsthafte Führung des Dialogs mit den Fans auf gleicher Augenhöhe sehr, sehr wichtig. Nur differenziere ich eben sehr stark zwischen Fans auf der einen Seite und Hooligans auf der anderen Seite.
Und ich weiß eben aus der Erfahrung, dass die Vereine die Stadionverbote nicht aus der Lamäng heraus erteilen, und ich sage es auch ganz offen: Die sind ja auch selber daran interessiert, dass die Leute in die Stadien gehen. Also, sie tun sich ja selbst auch unter materiellen Gesichtspunkten nichts Positives, wenn sie zu weitgehend Stadionverbote erteilen.
Also, die Gefahr, dass es hier ein Übermaß in Deutschland gibt, was die Erteilung von Stadionverboten anbelangt, sehe ich im Gegensatz zu Ihnen beileibe nicht.
Ich darf vielleicht noch auf einen Punkt rekurrieren – Kollege Müller hat es ja schon exzellent gemacht –, was die Forderung anbelangt, dass man Fanbegleitern oder den Mitarbeitern in Fanprojekten ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO zuerkennen sollte. Ich bin da dezidiert anderer Auffassung. Wenn man sich mal die Berufsgruppen oder die Gruppen ansieht, die in § 53 aufgeführt sind, so sind allenfalls vielleicht noch die Berater in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder in einer Drogenberatungsstelle vergleichbar. Aber selbst da sehe ich keine Gleichwertigkeit zwischen den Mitarbeitern in einem Fanprojekt und den Mitarbeitern in einer Schwangerenberatungsstelle. Vor diesem Hintergrund erteile ich auch dieser Forderung eine klare Absage.
Meines Erachtens bringen die Anträge der Linken und der Grünen deutlich zum Ausdruck, dass sie ein Sicherheitsrisiko sind, wenn es darum geht, die Sport- und Innenpolitik –