Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eines kann und darf man unumwunden feststellen: Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher, und er ist unbeschwert. Aber – und das gehört zur Wahrheit auch dazu – es gibt leider immer noch, insbesondere im Fußball, zu viel Gewalt in den Stadien.
Frau Kollegin Bünger, Sie sagen, die Zahlen sind rückläufig. Ich sehe das anders.
In der Saison 2024/2025 gab es in den ersten drei Ligen 1 107 Verletzte. Und ich sage ganz offen: Das sind 1 107 Verletzte zu viel.
Ich bin als überzeugter Sportpolitiker auch ein großer Anhänger von gelebter und lebendiger Fankultur. Aber um eines klar zu sagen: Randale, Bambule und Missbrauch von Pyrotechnik gehören nicht zur gelebten Fankultur.
Herr Kollege Limburg, Sie haben vorhin von Grundrechten gesprochen. Die Fans haben selbstverständlich Grundrechte. Grundrechte haben aber auch unbescholtene Besucherinnen und Besucher in Fußballstadien. Auch sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit
und müssen davor geschützt werden, unnötigerweise in Randale und Gewalttätigkeiten einbezogen zu werden.
Frau Kollegin Bünger, Sie haben sich am Bundesinnenminister Alexander Dobrindt abgearbeitet. Aber Sie haben sich wieder mal – das zeugt natürlich auch ein bisschen von fehlendem Sachverstand – an den falschen Adressaten gewandt. Die Beschlüsse, die Sie erwähnt haben, stammen von der Länderinnenministerkonferenz, nicht vom Bundesinnenminister.
Und ich sage eines auch ganz klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz unterstütze ich nachdrücklich.
Ich halte es für richtig, dass wir – auch mit Videoüberwachung in den Stadien – verstärkt die detektieren, die Schlechtes im Schilde führen. Und wenn dann von den Grünen gefordert wird, man dürfe doch die Stadionverbote nicht national verfolgen, sondern nur in dem jeweiligen Verein, für den sie ausgesprochen wurden, dann sage ich: Ja, Stadionverbote sind natürlich ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, keine Frage. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass sie nicht ohne Grund ausgesprochen werden, und wenn sie ausgesprochen werden, dann müssen sie auch in allen Stadien der entsprechenden Liga verfolgt werden können.