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82. Sitzung
Mittwoch, 10. Juni 202621. Wahlperiode, 82. Sitzung4 a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg, Dr. Till Steffen, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines …Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit und ehrenamtlichen Rechtsberatung — b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Helge Limburg, Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Fanrechte im Fußball stärken – Diskriminierung und Repression bekämpfen, demokratische Beteiligung fördern — 22 Beratung des Antrags der Abgeordneten Clara Bünger, Jorrit Bosch, Christian Görke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke — Fankultur schützen – Dialog statt Repression, Mitbestimmung statt Diskriminierung
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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Eines kann und darf man unumwunden feststellen: Der Stadionbesuch in Deutschland ist sicher, und er ist unbeschwert. Aber – und das gehört zur Wahrheit auch dazu – es gibt leider immer noch, insbesondere im Fußball, zu viel Gewalt in den Stadien.

Frau Kollegin Bünger, Sie sagen, die Zahlen sind rückläufig. Ich sehe das anders.

Ihre Zahlen sind ja die Zahlen der Bundesregierung!

In der Saison 2024/2025 gab es in den ersten drei Ligen 1 107 Verletzte. Und ich sage ganz offen: Das sind 1 107 Verletzte zu viel.

Beifallbei der CDU/CSU

Ich bin als überzeugter Sportpolitiker auch ein großer Anhänger von gelebter und lebendiger Fankultur. Aber um eines klar zu sagen: Randale, Bambule und Missbrauch von Pyrotechnik gehören nicht zur gelebten Fankultur.

Beifallbei der CDU/CSU

Herr Kollege Limburg, Sie haben vorhin von Grundrechten gesprochen. Die Fans haben selbstverständlich Grundrechte. Grundrechte haben aber auch unbescholtene Besucherinnen und Besucher in Fußballstadien. Auch sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit

Beifallbei der CDU/CSU

und müssen davor geschützt werden, unnötigerweise in Randale und Gewalttätigkeiten einbezogen zu werden.

Frau Kollegin Bünger, Sie haben sich am Bundesinnenminister Alexander Dobrindt abgearbeitet. Aber Sie haben sich wieder mal – das zeugt natürlich auch ein bisschen von fehlendem Sachverstand – an den falschen Adressaten gewandt. Die Beschlüsse, die Sie erwähnt haben, stammen von der Länderinnenministerkonferenz, nicht vom Bundesinnenminister.

Ich habe von beiden gesprochen, Herr Mayer!

Und ich sage eines auch ganz klar: Die Beschlüsse dieser Konferenz unterstütze ich nachdrücklich.

Beifallbei der CDU/CSU

Ich halte es für richtig, dass wir – auch mit Videoüberwachung in den Stadien – verstärkt die detektieren, die Schlechtes im Schilde führen. Und wenn dann von den Grünen gefordert wird, man dürfe doch die Stadionverbote nicht national verfolgen, sondern nur in dem jeweiligen Verein, für den sie ausgesprochen wurden, dann sage ich: Ja, Stadionverbote sind natürlich ein schwerer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, keine Frage. Aber ich bin der festen Überzeugung, dass sie nicht ohne Grund ausgesprochen werden, und wenn sie ausgesprochen werden, dann müssen sie auch in allen Stadien der entsprechenden Liga verfolgt werden können.

Beifallbei der CDU/CSU

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