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83. Sitzung
Donnerstag, 11. Juni 202621. Wahlperiode, 83. Sitzung11 a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes — b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Maik Brückner, Sören Pellmann, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke — Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken – Diskriminierungsschutz erweitern — Gleiche Rechte für alle – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz 20 Jahre nach Inkrafttreten wirksamer machen
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Frau Präsidentin! Stellen Sie sich mal vor, Sie bewerben sich auf eine Stelle in einem jungen, dynamischen Team, sind hervorragend qualifiziert, werden aber mit 42 Jahren nicht mal zum Gespräch eingeladen, oder Sie versuchen, eine Wohnung für Ihre Familie zu finden, Ihr Nachname reicht aber aus, um aussortiert zu werden, oder Sie arbeiten als Frau erfolgreich in Ihrem Beruf und stellen fest, dass Ihr männlicher Kollege seit Jahren für die gleiche Tätigkeit mehr verdient. Diese Fälle habe ich mir nicht ausgedacht, sie haben sich genau so ereignet.

Die Betroffenen konnten dank des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes erfolgreich gegen Diskriminierung vorgehen und Entschädigungen erhalten. Das zeigt, das AGG wirkt. Aber nach 20 Jahren müssen wir feststellen, es reicht nicht.

Beifallbei der Linken sowie der Abg. Mayra Vriesema [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Die meisten Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betreffen rassistische Diskriminierung, gefolgt von Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Gerichtsurteile werden dagegen häufiger über Fälle von Alters- oder Geschlechtsdiskriminierung gesprochen. Dazu kommt: Das AGG schützt nicht vor allen Formen von Benachteiligung, die Menschen tagtäglich erleben. Armut, Sprache, Elternschaft, geschlechtliche Identität oder Körpergewicht sind bislang keine geschützten Merkmale. Sie müssen endlich im AGG ergänzt werden.

Beifallbei der Linken

Außerdem scheitert der Schutz häufig an der Rechtsdurchsetzung. Die Antidiskriminierungsstelle kann zwar beraten, klagen muss man aber selbst. Das kostet Zeit, Geld und Durchhaltevermögen. Wer finanziell abgesichert ist, kann seine Rechte deutlich leichter durchsetzen als Menschen mit weniger Ressourcen. Aber das widerspricht doch gerade der Idee des AGG. Damit muss endlich Schluss sein.

Beifallbei der Linken

Und: Es gibt Diskriminierungen, die viele Menschen gleichermaßen betreffen, zum Beispiel, wenn Wohnungsunternehmen Menschen im Grundsicherungsbezug pauschal keine Wohnung vermieten. Um gegen solche Benachteiligungen wirksam vorgehen zu können, muss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu einer unabhängigen Bundesbehörde mit Verbandsklagerecht weiterentwickelt werden.

Beifallbei der Linken sowie der Abg. Mayra Vriesema [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Auch das reformierte AGG wird soziale Ungleichheit, Wohnungsmangel, Rassismus oder Queerfeindlichkeit nicht beseitigen. Aber es sorgt dafür, dass Diskriminierung wirksam sanktioniert werden kann und Betroffene nicht alleine gelassen werden. Denn am Ende geht es doch darum, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Wo wir ungerecht behandelt werden, müssen wir uns wehren können. Das darf nicht am Geldbeutel scheitern.

Beifallbei der Linken
Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

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