Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die AfD fordert jetzt zum wiederholten Male die ersatzlose – ich betone es – Abschaffung des § 188 StGB.
Wir werden diesen Gesetzentwurf heute ablehnen; aber ich sage auch: Die Debatte, die wir heute führen und in den nächsten Wochen führen werden, ist berechtigt. Denn es gehört zur Wahrheit dazu, dass viele Menschen in diesem Land den Eindruck haben, dass hier etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist.
Politiker stehen in der Öffentlichkeit. Wer ein Mandat übernimmt, wer Verantwortung trägt, der muss Kritik aushalten, auch scharfe Kritik und, ja, manchmal auch Polemik, Übertreibung und die eine oder andere verbale Entgleisung. Dafür braucht es keinen besonderen strafrechtlichen Schutz. Für die Beleidigung gibt es den § 185 StGB, in dem ja auch die öffentliche Beleidigung enthalten ist.
Ich verstehe den Unmut, wenn man wegen Politikerbeleidigung durch „Hohlkopf“, „Lackaffe“ oder „Lügenfritz“ verurteilt wird, obwohl sie selbst gar keinen Strafantrag gestellt haben. Deswegen halte ich eine Reform durchaus für diskussionswürdig, aber – und jetzt komme ich auf das zurück, was ich vorhin gesagt habe – nicht die ersatzlose Streichung des § 188. Denn wir müssen uns doch schon ehrlich machen: Was waren denn damals die Gründe für die Strafverschärfung? Was ist denn die Entstehungsgeschichte des § 188 StGB?
Es war der Mord an Walter Lübcke, und es war zunehmender Hass, vor allem gegenüber Kommunalpolitikern.
Und genau hier liegt der Unterschied zur AfD. § 188 StGB einfach ersatzlos abzuschaffen, ist nicht der wackere Kampf für Meinungsfreiheit; das ist plumper Populismus, der die Probleme im Land, die wir nun mal haben, ignoriert.
Denn es gibt Bereiche, in denen wir eines besonderen Schutzes bedürfen. Die Kommunalpolitik ist ein solcher Bereich. Ich bin selbst Kommunalpolitiker und Mitglied im Stadtrat und im Kreistag.
Der Bundestagsabgeordnete, die Ministerin oder der Parteivorsitzende verfügen über öffentliche Aufmerksamkeit, über Mitarbeiterstrukturen und Ressourcen. Die können die Lage bewerten, und gegebenenfalls können sie sich auch wehren. Der ehrenamtliche Bürgermeister einer kleinen Gemeinde, von denen es mehr gibt, als wir gemeinhin glauben, hat all das nicht. Er begegnet den Menschen jeden Tag im Supermarkt, auf dem Sportplatz oder vor der eigenen Haustür. Die Familie lebt dort, die Kinder gehen dort zu Schule. Und genau dort erleben viele Kommunalpolitiker Bedrohungen, Einschüchterungen, gezielte Hetze.
Wir sehen seit Jahren, dass es immer schwieriger wird, Menschen für kommunale Ämter zu gewinnen. In manchen Gemeinden findet sich nicht mal mehr ein Bürgermeister. Das ist kein Randproblem; das ist ein Problem für unsere Demokratie.
Und die immer häufiger wahrgenommene Bedrohungskulisse trägt natürlich dazu bei. Das muss man bei einer Reform berücksichtigen. Davor darf man die Augen nicht verschließen.
Und genauso möchte ich sagen: Die AfD verkennt einen zweiten wichtigen Aspekt. Die Beleidigung ist ja das eine, aber üble Nachrede und Verleumdung sind das andere. Und hier liegt der eigentliche Kern dieser Vorschrift. Denn während eine Beleidigung oft nur Ausdruck von Unhöflichkeit oder Wut ist, was man in einer Demokratie aushalten muss – das gebe ich zu –, zielen Verleumdungen und gezielte Falschbehauptungen auf was anderes ab; sie sollen Menschen bewusst politisch zerstören. Wer bewusst Lügen über politische Mandatsträger verbreitet, wer erfundene Vorwürfe in Umlauf bringt, wer mit gezielten Schmutzkampagnen arbeitet, der greift nicht nur die betroffene Person an, der greift auch die demokratische Willensbildung an.
Demokratische Wahlen setzen voraus, dass Bürger ihre Entscheidungen auf Grundlage von Tatsachen treffen. Wenn politische Auseinandersetzungen zunehmend mit falschen Behauptungen, Desinformationen und gezielten Rufmordkampagnen geführt werden, dann leidet am Ende die demokratische Entscheidung des Wählers. Und an diesem Punkt kann man Sie ja auch packen; denn das ist Ihnen ja immer vermeintlich besonders wichtig.
Deswegen halte ich es für durchaus richtig, dass wir Verleumdungen von Personen des politischen Lebens weiterhin bei der Strafbarkeit besonders berücksichtigen – nicht weil die Politiker anders wären als die anderen, sondern weil wir damit die Institution, das Amt an sich schützen. Und das muss es uns in unserer demokratischen Kultur wert sein.
Also, wenn wir etwas reformieren wollen, wenn wir darüber diskutieren wollen, dann sage ich schon: Über das Sonderstrafrecht für Politiker bei Beleidigungen können wir reden; aber wir sollten uns ganz genau überlegen, ob wir den Schutz unserer demokratischen Willensbildung und unserer Institutionen, insbesondere bei Kommunalpolitikern, aufweichen. Mit einer ersatzlosen Streichung wollen Sie genau das Gegenteil, und das sollten wir bei dieser Debatte nicht vergessen.
Vielen Dank.