Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Die öffentliche Debatte, ob der Straftatbestand der Politikerbeleidigung notwendig ist, wird vor allem an Fällen wie Merz, Habeck oder Faeser geführt. Strafbefehle als eindeutiger Beweis: Hier geschieht großes Unrecht. – Einzige Möglichkeit: Abschaffen!
Für die Menschen, die das Gesetz eigentlich besonders schützt, interessiert sich hingegen niemand: für die vielen Bürgermeister/-innen, Stadträte und Kreistagsabgeordneten, die nach der Arbeit noch zur nächsten Ausschusssitzung eilen, bis spätabends einen Kreishaushalt aufstellen, nebenbei die Kinderbetreuung organisieren, die gemeinsam nach der besten Lösung für fehlende Kitaplätze, kaputte Fahrradwege oder überfüllte Frauenhäuser suchen.
Es ist unsere Verantwortung, diese mehr als 200 000 Kommunalpolitiker/-innen zu schützen – Menschen, die sich im Ehrenamt politisch engagieren, ohne üppige Diät und ein Büro voller Mitarbeitenden, Menschen, die vor Ort Politik machen und besonders leicht zum Ziel persönlicher Anfeindungen werden, aber oft schon in Behörden daran scheitern, ihre Meldeadresse sperren zu lassen.
Ohne diese Menschen und ihr Engagement würde unsere Demokratie vor Ort nicht funktionieren. Wenn wir § 188 StGB einfach abschaffen, unsere Kommunalpolitiker/-innen also von heute auf morgen im Regen stehen lassen, dann schaden wir nicht nur diesen engagierten Menschen, dann schaden wir auch unserer Demokratie. Und in einer Zeit, in der in Deutschland pro Jahr 42 000 rechtsextreme Straftaten begangen werden, braucht unsere Demokratie jeden Schutz.
Auch Angriffe auf Politiker/-innen nehmen zu. Nahezu die Hälfte der Kommunalpolitiker/-innen ist in den letzten Jahren von Hass, Hetze oder Gewalt betroffen gewesen. Besonders gefährdet sind Frauen, ehrenamtlich Tätige, Engagierte in den ländlichen Regionen sowie Kommunalpolitiker/-innen in Ostdeutschland.
Vor gerade einmal 133 Tagen haben wir uns bereits mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung genau dieses Straftatbestandes befasst. Und man fragt sich ja schon: Warum debattieren wir heute eigentlich schon wieder über einen Gesetzentwurf, der mehrheitlich abgelehnt wurde?
Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen, wer dafür die Vorlage geliefert hat. Diesmal war es nicht Jens Spahn. Dieses Mal hat die sächsische CDU-Justizministerin im Bundesrat die Vorlage geliefert – Schützenhilfe für die AfD direkt aus der Union.
Und die AfD? Sie hört genau hin, wenn ihre Forderungen von der Union aufgenommen werden, und bringt dann einfach ihren Gesetzentwurf mit minimalen Änderungen wieder und wieder in den Bundestag ein, also immer dann, wenn ein Politiker aus der Union denkt: Das ist doch eigentlich eine ganz tolle Idee von der AfD.
Und die Union? Sie sollte an dieser Stelle wirklich einmal aufpassen, welche Positionen sie sich hier zu eigen macht und wer davon am Ende wirklich profitiert. Ein Blick auf die Umfragewerte zeigt: Die Union ist es tatsächlich nicht.
Selbst unser Bundeskanzler hat ja vor Kurzem erkannt, dass Politiker/-innen besonders oft betroffen sind. Es überrascht nicht, dass er dabei vor allem an sich selbst gedacht hat. Er ist sich nämlich sicher: Kein Bundeskanzler vor ihm musste je ein solches Ausmaß an Angriffen und Herabwürdigungen ertragen. Wer Anfeindungen gegen die eigene Person zu Recht kritisiert, der sollte sich zumindest mal die Frage gefallen lassen, warum aus der eigenen Partei immer wieder die Abschaffung von § 188 StGB gefordert wird, der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker doch genau vor diesen Anfeindungen schützt.
Ganz sicher kann Strafrecht allein kein strukturelles Problem lösen. Es braucht präventive Maßnahmen wie mehr politische Bildungs- und Aufklärungsarbeit, Stärkung von Beratungsangeboten, mehr Geld für „Demokratie leben!“. Wir brauchen bessere Schutz- und Sicherheitskonzepte vor Ort und eine einfache Sperrung von Meldeadressen.
Wer aber lautstark die Abschaffung von § 188 StGB fordert, nimmt auch in Kauf, dass unsere spezialisierten Abteilungen bei Polizei und Staatsanwaltschaften einfach verschwinden. Wer die Abschaffung von § 188 fordert und kein Wort darüber verliert, wie wir unsere Kommunalpolitiker/-innen eigentlich besser schützen können, der hat den Ernst der Lage nicht begriffen.