Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja bereits mehrfach erwähnt, dass aus den Reihen der CDU in jüngster Zeit mehrfach die Forderung unterstützt wurde, den § 188 abzuschaffen. Insofern widerspreche ich Ihren Ausführungen teilweise hier. Es waren Carsten Linnemann – er wurde erwähnt – und Jens Spahn – im Januar bereits –, die diese Forderung gestellt haben. Und die sächsische Justizministerin wurde auch bereits erwähnt. Constanze Geiert hat sogar auf der Justizministerkonferenz in Hamburg zumindest den Antrag eingebracht.
Ich weiß jetzt nicht, ob er diskutiert worden ist.
Es ist also somit sehr deutlich, dass die Union große Sympathien für die Abschaffung des § 188 hegt. Und das ist auch der Grund, warum wir den Gesetzentwurf hier eingebracht haben: um Ihnen jetzt noch mal die Chance zu geben, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Es gibt übrigens sehr gute Gründe, warum man den § 188 abschaffen sollte. Es gibt nämlich entgegen Ihren Ausführungen keine Strafbarkeitslücken. Es ist also nicht so, dass dann, wenn man den § 188 abschafft, Beleidiger, Verleumder straflos ausgehen. Es gibt ja die allgemeinen Tatbestände der §§ 185 bis 187 StGB, und die decken das ganze Straffeld vollständig ab.
Die Strafrahmen, Herren Kollegen – Herr Moser ist leider jetzt nicht mehr da –, reichen auch völlig aus. Es gibt im Bereich der Verleumdung einen Qualifikationstatbestand, und der deckt weitgehend die Felder ab, die typischerweise vorkommen. Da ist auch eine Strafbarkeit bis zu fünf Jahren gegeben, also genau die Strafbarkeit, die auch nach § 188 gegeben ist, nämlich fünf Jahre, und das reicht vollkommen aus.
Insofern: Mit der Regelung in § 188 StGB ist ein Sonderrecht geschaffen worden, das den Eindruck einer ungerechtfertigten Bevorzugung von Politikern in der Bevölkerung entstehen lässt. Weder der Verzicht auf einen Strafantrag noch der teils deutlich höhere Strafrahmen sind aus den genannten Gründen zu rechtfertigen. Die unterschiedliche Behandlung führt zu einer Zweiklassenjustiz und untergräbt im Übrigen bei vielen Personen das Vertrauen in die staatlichen Institutionen.
Darüber hinaus steht die Privilegierung von Politikern mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Widerspruch, und das sollte man sich durchaus auch mal anschauen. Dieses hat nämlich ausdrücklich gesagt, dass die Machtkritik an Politikern durch Bürger unter dem besonderen Schutz der Meinungsfreiheit steht. Wer Macht ausübt, muss sich also mehr gefallen lassen und nicht weniger, verehrte Kollegen der CDU und der sonstigen Parteien hier.
Die seit Bestehen des § 188 StGB festzustellende verschärfte Strafverfolgung schüchtert im Übrigen auch die Menschen ein und gefährdet damit die Meinungsfreiheit. Auch das steht mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Widerspruch. Wer also das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit ernst nimmt, sollte unserem Gesetzentwurf folgen und ebenfalls zustimmen, sodass § 188 StGB abgeschafft werden kann.
Ich komme damit zum Schluss. Die Abschaffung von § 188 StGB bedeutet nicht, dass Politiker verbalen Hetzjagden hilflos ausgeliefert wären; das gilt auch für Kommunalpolitiker. Der Schutz für alle gilt auch für Politiker. Aber die Abschaffung dient der Demokratie und der Freiheit.
Vielen Dank.