Sehr geehrte Frau Präsidentin! Dieser Gesetzentwurf ist ein Angriff auf den Schutz unserer Demokratie.
Die AfD spricht von Meinungsfreiheit. Am Ende des Tages will sie Andersdenkende ungestraft diffamieren können, aus dem politischen Diskurs drängen und mundtot machen.
Wenn man § 188 StGB ersatzlos streichen würde, dann wäre das einfacher möglich. Denn § 188 schützt nicht nur Bundes- oder Landespolitiker/-innen, sondern explizit auch ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen,
Gemeinderäte, Stadträte und Bürgermeister/-innen, die weit entfernt von jedem privilegierten Machtstatus sind. Die Behauptung, es handele sich um ein Sonderrecht zugunsten mächtiger Personen, ist schlicht falsch.
In meinem Bundesland Bayern stehen bald Kommunalwahlen an.
Und es gibt Kommunen, da hat sich bisher kein einziger Kandidat für das Bürgermeisteramt gefunden. Vielerorts wird es auch immer schwieriger, Freiwillige für die Gemeinderatslisten zu finden. Ein Grund dafür ist auch, dass Menschen, die sich ehrenamtlich nach Feierabend noch für die Gemeinschaft engagieren, immer häufiger mit Anfeindungen zu kämpfen haben. Dieser AfD-Entwurf ignoriert die Realität massiver Hasskampagnen, besonders in sozialen Medien. Ohne § 188 werden diese nicht wirksam bekämpft.
Menschen in politischen Ämtern verdienen Schutz. Zum einen, weil Angriffe nicht nur die Person betreffen, sondern auch das Amt und damit unsere Institutionen beschädigen. Zum anderen werden Personen davon abgebracht, sich überhaupt politisch für ihren Staat zu engagieren. Sechs von zehn Politiker/-innen wurden schon Opfer von Aggressionen, jeder zweite von Beleidigungen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker/-innen sind am vulnerabelsten.
28 Prozent wollen nach Anfeindungen nicht mehr kandidieren. Mehr als jeder vierte bedrohte Bürgermeister erwägt den Rücktritt. Das zerstört das Fundament unserer Demokratie, und genau das ist es ja, was die AfD will.
Armin Grassinger, Bürgermeister von Dingolfing in Bayern, trat im November 2025 zurück, da er und seine Familie wiederholt Bedrohungen ausgesetzt waren. Dirk Neubauer, Landrat des Landkreises Mittelsachsen, kündigte 2024 seinen vorzeitigen Rücktritt an, weil er monatelang bedroht wurde. § 188 greift nur bei öffentlichen Angriffen, die das Wirken erheblich erschweren. Bloße Unhöflichkeiten, Kritik oder Polemik reichen nicht. Gerichte prüfen Kontext, Reichweite und Wirkung einer Äußerung. Die Schwelle ist höher als bei normaler Beleidigung.
Artikel 5 Grundgesetz schützt Meinungsäußerungen, nicht die Freiheit zur Beschimpfung.
Scharfe Kritik an Handlungen oder Entscheidungen ist geschützt, auch polemische. Beleidigungen hingegen diffamieren Personen grundlos mit Fäkalsprache oder Demütigungen. Man kann Politiker/-innen hart kritisieren, ohne sie zu diffamieren.
§ 188 ist essenziell gegen Hassattacken, verletzt die Meinungsfreiheit nicht, sondern sichert und wahrt Vielfalt.
Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Ein Weniger an Schutz für Kommunalpolitiker/-innen – und ich bin sicher, da ist die Union der gleichen Meinung – geht mit uns auf jeden Fall nicht.