Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz verfolgt zwei Ziele: Wir wollen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen unterbinden, und wir wollen, dass Menschen, bei denen es kein Verdachtsrisiko gibt, ihre Anerkennung bei den Standesämtern schnell durchführen können.
Man kann an diesem Gesetz Kritik üben, und das ist auch richtig so. Das Gesetz als Generalverdacht gegen Menschen mit Migrationsgeschichte zu bezeichnen, ist allerdings absurd. Über 25 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte leben hier in Deutschland, arbeiten hier, gehen zur Schule, studieren.
Es geht darum, dass wir 65 000 Fälle pro Jahr bearbeiten werden. Wenn man das jetzt richtig runterrechnet, geht es am Ende um 0,2 Prozent. Und da sage ich den Oppositionsparteien:
Wenn man das als Generalverdacht bezeichnet, dann ist es einfach falsch, und das muss man hier auch einmal sagen.
Das gilt natürlich auch für die Ausländerbehörden. Man sagt, die Ausländerbehörden können diese 65 000 Fälle gar nicht bearbeiten. Ich erinnere noch einmal daran, dass es 700 Ausländerbehörden in Deutschland gibt. Auch da gäbe es rein rechnerisch dann 100 Fälle mehr. Das ist, glaube ich, wichtig, zu sagen.
Auch ganz wichtig: Es geht nur um unverheiratete Paare, bei denen ein sogenanntes Aufenthaltsgefälle besteht. Was bedeutet Aufenthaltsgefälle? Der Mann hat die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein unbefristetes Aufenthaltsrecht und die Mutter ist im Asylverfahren oder ist bereits ausreisepflichtig. Dann prüft die Ausländerbehörde, ob eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt oder nicht.