Herr Kellner, vielen Dank, dass Sie meine früheren beruflichen Tätigkeiten, wenn auch unvollständig, hier wiedergegeben haben.
📢
Dr. Alice Weidel [AfD]: Ja, allerdings unvollständig!
Wir beurteilen selbstverständlich Gesetzgebungsverfahren immer auch unter Beteiligung der beiden Verfassungsressorts. Das ist nicht das Bundeskanzleramt, sondern das sind das Bundesjustizministerium und das Bundesinnenministerium, und die sind beide in der üblichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass dieses Gebäudeenergiegesetz, das wir vorgelegt haben, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ich habe auch aus meiner früheren Tätigkeit als Richter am Amtsgericht in Saarbrücken keinerlei Veranlassung, an der Richtigkeit der Aussage zu zweifeln, die heute aus dem BMJV und aus dem BMI kommt.
PPräsidentin Julia Klöckner: Eine Nachfrage.