Sehr geehrte Frau Präsidentin! Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland hat bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung immer noch viel aufzuholen; so ehrlich müssen wir sein. Aber diesen Zustand kann man ändern. Das Gesetz für die digitale Passagierabfertigung steht genau dafür. Hiermit werden wir rechtlich ermöglichen, was technisch längst möglich ist, nämlich die Nutzung von hinterlegten Daten in den Chips unserer Reisedokumente, um jeden Flug einfacher zu gestalten. Davon profitieren alle am Flughafen: die Beschäftigten dort, wir Reisenden, die Behörden und auch die Fluggesellschaften. Win-win also; das muss man an dieser Stelle auch mal ganz deutlich sagen.
Und gute Nachrichten kann der Luftfahrtstandort Deutschland sehr gut gebrauchen; denn die Passagierzahlen stagnieren weiterhin auf niedrigem Niveau. Flugzeuge werden anderswo stationiert, und die Arbeitsplätze wandern mit ab. Aber auch das darf und wird kein Dauerzustand sein. Deswegen haben wir die Senkung der Luftverkehrsteuer beschlossen, die Förderung von alternativen Flugkraftstoffen wieder im Haushalt verankert und werden gleich die Abfertigungsprozesse an den Flughäfen durch weniger Papierkram, leistungsfähige Scanner und klarere Zuständigkeiten verbessern.
Die Luftverkehrsbranche wartet auf Aufbruchsignale. Und diese Koalition liefert. Aus vielen Gesprächen, insbesondere mit den Beschäftigten, weiß ich, wie wichtig diese politische Wertschätzung der Arbeit in der Luftfahrt ist. An den Flughäfen wartet man auf Initiativen, um Arbeitsplätze zu sichern, Zuversicht zu geben und von Bürokratie zu befreien.
Diese Themen haben wir in der SPD-Fraktion schon länger auf dem Schirm. Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir genau all die Vereinfachungen, die wir heute als Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung beschließen werden, vorgeschlagen.
Die Zeit für die Umsetzung war damals, im Zuge des Bürokratieentlastungsgesetzes IV, eigentlich reif. Doch leider hat ein damaliger Koalitionspartner die frühe Einführung verhindert. Und auch heute, liebe Kolleginnen und Kollegen, höre ich dieselben Kritikpunkte wie 2024, vorrangig in Bezug auf den Datenschutz. Mit Verlaub, ich kann diese Argumente nur bedingt nachvollziehen. Der Gesetzentwurf trägt allen Anforderungen des Datenschutzes angemessen Rechnung.
Die Teilnahme an der digitalen Passagierabfertigung ist für jeden Fluggast freiwillig. Das bestehende Verfahren wird weiterhin und uneingeschränkt angeboten. Keinem Reisenden, der die digitale Passagierabfertigung ablehnt, entsteht dadurch ein Nachteil. Die Weitergabe und Speicherung von persönlichen Daten sind nicht zulässig. Das ausschließlich zum Zweck der sicheren und schnellen Abfertigung geschaffene digitale Passagierprofil wird nach wenigen Stunden wieder gelöscht.
Zusammenfassend bleibt zu sagen: Dieses Gesetz schadet niemandem, entlastet aber viele Menschen ein kleines Stück in ihrem Arbeitsalltag oder auf ihrer Reise. Herr Ploß hat es gerade schon ausgeführt: Dieses Gesetz spart Geld. Das alleine ist natürlich nicht der große Wurf; aber es ist eben ein Teil in einer ganzen Reihe von Maßnahmen zum Abbau der Bürokratie in der Luftfahrt.
Es soll auch Kritikerinnen und Kritiker dieses Gesetzes geben, die ihr Nein neben dem Datenschutz auch mit einer grundsätzlichen Ablehnung gegenüber allem, was der Luftfahrt hilft, begründen. Sie kann ich an dieser Stelle beruhigen: Der große Luftfahrtboom wird mit der digitalen Passagierabfertigung nicht einsetzen; da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Aber denken Sie doch einmal nach! Wir alle fordern Bürokratieentlastung für Bürgerinnen und Bürger. Warum nicht auch in der Luftfahrt?
Ich bin überzeugt: Viele Menschen würden es Ihnen danken, wenn Sie zustimmen.
Ich stelle fest: Als Koalition haben wir nicht nur Bürokratieentlastungen angekündigt, wir setzen sie auch um. Hartnäckigkeit zahlt sich immer wieder aus.
Vielen Dank.