Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten drei Anträge von den Grünen und von Die Linke. Sie wollen queres Leben stärken und querfeindliche Hasskriminalität bekämpfen
Und ja, ach, Vielfalt feiern. Das gibt mir Gelegenheit, den Kollegen von diesen Fraktionen in aller Kürze einige Grundtatsachen des Lebens zu erklären – nein, nicht die Blumen und Bienen, obwohl auch da teilweise sicher Bedarf besteht.
Eine zivilisierte Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass alle Menschen sich in der Öffentlichkeit friedlich bewegen können, ohne Übergriffen ausgesetzt zu sein.
Also selbstverständlich auch jene Menschen, die die Antragsteller als „Absonderliche“ bezeichnen. Ja, ich habe auch ein Wörterbuch: „Queer“ – „absonderlich“ – was immer Sie damit sagen wollen.
Wenn die Antragsteller fordern, dass der Staat seine Gewaltmittel dazu einsetzt, Übergriffe auf friedliche Menschen zu unterbinden, dann findet das natürlich unsere volle Zustimmung,
auch wenn es vonseiten der Antragsteller schon arg zynisch und heuchlerisch daherkommt, wenn man sich erinnert, wie derzeit die angekündigten gewalttätigen Übergriffe auf unseren Parteitag von Ihnen gefeiert werden.
Ja, gehen Sie mal in sich! Schauen Sie in den Spiegel!
Wie gesagt, den Schutz von Menschen vor Übergriffen begrüßen und unterstützen wir. Auch was der Kollege von der Union gerade gesagt hat – effektive Strafverfolgung bei gewalttätigen Übergriffen –, eine Selbstverständlichkeit.
Menschen dürfen sich „absonderlich“ – Ihre Wortwahl – verhalten und erwarten, nicht deswegen Belästigungen oder Übergriffen ausgesetzt zu werden.
Auf der anderen Seite dürfen andere Menschen absonderliches Verhalten als für sich unangenehm oder unangemessen empfinden und auch das zum Ausdruck bringen.
Man darf manche Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit und in bestimmten Situationen – etwa beim Umgang mit kleinen Kindern – ablehnen und das auch sagen.
Wenn die Antragsteller Akzeptanz für Absonderlichkeit fordern,
also die Abwesenheit von Ablehnung oder Abneigung seitens anderer Menschen, dann ist das etwas anderes als der Schutz vor Übergriffen. Es ist seinerseits übergriffig. Es erfordert eine Änderung des Empfindens und der inneren Wahrnehmung, also eine wesensmäßige Umerziehung von Menschen. Und da nimmt das Denken der Antragsteller, das zunächst menschenfreundlich daherkommt, mal wieder den Abzweig ins Totalitäre. Da trennen sich dann die Wege; denn solchen Umerziehungsfantasien gilt natürlich unser vehementer Widerspruch.
Andere Punkte im Antrag der Grünen, sie wollen die Regenbogenfahne hier auf diesem Gebäude, auf dem Reichstag aufziehen. Natürlich immer wieder. Wenn Sie – wir erklären Ihnen das auch zum tausendsten Mal – nur irgendwann begreifen würden, dass staatliche Gebäude und Institutionen für das ganze Volk da sind, das ganze Volk repräsentieren und nicht von Ihnen möglicherweise vertretene Sonderinteressengruppen, dann wären wir einen großen Schritt weiter. Sie haben einfach das Wesen staatlicher Institutionen nicht begriffen, oder Sie wollen es nicht begreifen.
Wenn Sie das Abstammungsrecht ansprechen in Ihrem Antrag, dann darf ich Ihnen gerne auch ein weiteres Mal erklären: Ein Mensch stammt von zwei anderen Menschen ab, und das sind die beiden Menschen, denen er seinen Chromosomensatz verdankt.
Das sind Mutter und Vater. Selbstverständlich hat das nichts damit zu tun, dass Kinder auch in anderen Konstellationen aufwachsen können, bei anderen Menschen als bei denen, von denen sie abstammen. Aber wenn Sie versuchen, die Realität zu verbiegen durch Gesetzgebung, wenn Sie versuchen, die Realität zu negieren,
indem Sie Ihre Ideologie in Gesetzesform gießen wollen, dann werden wir auch dem immer entschieden entgegentreten.
Vielen Dank.