Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Bei allen Diskussionen, die wir jetzt hier über dieses Gesetzgebungsverfahren führen: Sehr geehrter Herr Sichert, wenn es eine Partei gibt, die die Demokratie bei uns im Land von innen heraus zu zersetzen sucht, dann ist das die Ihrer Fraktion.
Das sieht man an den Wahlprogrammen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, und das hat man erst recht auf dem Parteitag in Erfurt gesehen, wo Sie gute Miene zum bösen Spiel gemacht haben mit Blick auf das, was bei Ihnen hinter den Kulissen passiert.
Ich will aber heute hier zu dem Geschäftsordnungsantrag der Grünen sprechen. Liebe Fraktion der Grünen, ich nehme den Heilmann-Beschluss von damals sehr ernst.
Ich will sehr deutlich sagen, dass wir uns erst im Verfahren der einstweiligen Anordnung befinden. Wir müssen heute feststellen, dass die Hauptsacheentscheidung im Heilmann-Verfahren am 23. Juli kommen wird. Von daher sind wir in einer gewissen rechtlichen Unsicherheit. Es kann auch sein, dass Karlsruhe Heilmann in der Hauptsacheentscheidung abweist. Das gilt es abzuwarten. Von daher haben wir heute eine gewisse Unsicherheit, die einfach vorliegt.
Trotzdem ist es wichtig, sich die Heilmann-Entscheidung noch mal zu vergegenwärtigen. Denn sie besagt, dass es wichtig ist, dass Abgeordnete das Recht auf Information haben und auch die Möglichkeit haben müssen, diese Information zu verarbeiten. Das ist das, was die einstweilige Anordnung in der Heilmann-Entscheidung besagt.
Es wird in der einstweiligen Anordnungsentscheidung aber auch gesagt, dass es natürlich auch auf die Gesamtumstände ankommt. Und hier ist – und da muss ich den Fokus ein bisschen verschieben – doch eine Unterschiedlichkeit gegeben. – Ich respektiere übrigens, dass Die Linke gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz Klage eingereicht hat. Wir werden dazu noch diese Woche eine Entscheidung aus Karlsruhe bekommen, und es ist wichtig, auch diese miteinzubeziehen.
Beim Gebäudeenergiegesetz ist es damals so gewesen – und das war ein Unterschied –: Am Montag der Sitzungswoche, in der der Gesetzentwurf vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hier im Plenum auf die Tagesordnung gesetzt worden ist, gab es noch eine Anhörung, bei der sich fachlich damit auseinandergesetzt worden ist. Dann kam es am Mittwoch zu dem Abschluss im Ausschuss. Und dann sollte die Abstimmung in ebendieser Woche passieren. Die Anhörung zu dem jetzigen Gesetzgebungsverfahren, das Sie kritisieren, ist vor zwei Wochen gewesen.
Außerdem ist der Unterschied in dieser Sache, dass wir auf der Grundlage diskutieren, dass es eine FinanzKommission Gesundheit gegeben hat, die nach Ostern 66 Vorschläge gemacht hat.
Welcher Vorschlag richtig ist oder nicht, das muss politisch diskutiert werden. Aber anhand dieser Vorschläge diskutieren wir.
Das heißt, es gibt eigentlich seit Ostern keine neuen Vorschläge.
Diese Vorschläge sind Teil der inhaltlichen Auseinandersetzung.
Von daher ist dies hier eine unterschiedliche Art und Weise der Gesamtumstände, die nicht dazu führt, dass ich zu einer anderen rechtlichen Einschätzung komme.
Liebe Fraktion der Grünen, ich muss zum Abschluss der Debatte eines ehrlicherweise anmerken: Ihr Kollege, der jetzt Klage eingereicht hat, hat in einem Entschließungsantrag gefordert, dass alle 66 Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit eins zu eins umgesetzt werden.
Was das für Auswirkungen für Versicherte gehabt hätte! Das will ich doch hier noch mal transparent machen und offenlegen.
Von daher sollten wir genau auf die Heilmann-Entscheidung schauen. Die Gesamtumstände sind in dieser Sache anders.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.