Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank. – Jetzt haben Sie gerade gesagt, ein Verbotsverfahren liege in der Zuständigkeit des Bundesinnenministers, aber gleichzeitig auch gesagt, dass es geprüft werden müsse und dann der Weg auch zu gehen sei, wenn die Beweise vorliegen. Da frage ich mich schon: Was machen wir denn jetzt mit der Situation? Also, halten Sie eigentlich angesichts dieser neuen Beweislage einen Innenminister noch für tragbar, der sich weigert, ein Verbot von gefährlichen Feinden der Demokratie anzustoßen?