Frau Ministerin, Sie hatten angesprochen, wie gravierend auch digitale Gewalt sein kann und dass es dort vor allem an der Durchsetzbarkeit mangelt, dass das der Knackpunkt ist. Im Gesetzentwurf zur psychosozialen Prozessbegleitung ist digitale Gewalt aber nicht enthalten. Aber auch Verfahren, bei denen es um digitale Gewalt geht, eben zum Beispiel um diese Deepfake-Pornografie, können sehr, sehr belastend sein. Das heißt, die Betroffenen würden auch von einer psychosozialen Prozessbegleitung immens profitieren, was die Durchsetzbarkeit dieser Regelung, die Sie vorschlagen, ja befördern würde. Warum ist digitale Gewalt dort nicht inkludiert?