Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bezahlbares Wohnen, das ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Das Mietrecht kann soziale Härten abfedern und Missbrauch verhindern. Gleichzeitig gilt aber: Mehr Regulierung allein schafft keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Wohnraum.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt mehrere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, soll Vermietung möblierter Wohnungen transparenter machen, Kurzzeitvermietungen klarer regeln und Mieterinnen und Mietern mit Indexmietverträgen in angespannten Wohnungsmärkten besser vor außergewöhnlichen Preissprüngen schützen.
Der Wohnungsmarkt besteht aber nicht nur aus großen Immobilienkonzernen. Es gibt Genossenschaften und kommunale Unternehmen. Über 60 Prozent sind private Kleinvermieter; viele von ihnen erzielen nur vergleichsweise geringe Nettomieten von unter 5 000 Euro im Jahr.
Die gesamte Wohnungswirtschaft, auch die Kleinvermieter, stehen vor erheblichen Herausforderungen: stark gestiegene Bau- und Betriebskosten, höhere Zinsen und zunehmend regulatorische Unsicherheit. Der Bundesrat hat deshalb in seiner Stellungnahme zu Recht auf das Risiko einer Investitionszurückhaltung hingewiesen.
Für uns als Union ist klar: Bezahlbares Wohnen braucht den Schutz von Mieterinnen und Mietern, aber es braucht auch Eigentümer, die investieren, modernisieren und vermieten können und auch wollen.
Nur wenn beides zusammenkommt, kann der Wohnungsmarkt dauerhaft funktionieren.
Der vorliegende Regierungsentwurf wurde gegenüber dem Referentenentwurf an mehreren Stellen nachgebessert. Beim Möblierungszuschlag wurde mit einer Pauschale von bis zu 10 Prozent der Nettokaltmiete für vollmöblierte Wohnungen ein praktikablerer Weg gewählt. Auch bei den Kurzzeitmietverträgen wurde der Entwurf flexibler ausgestaltet. Diesen konstruktiven Weg sollten wir in den weiteren Beratungen fortsetzen, zum Beispiel bei der Schonfristzahlung. Nach geltendem Recht kann eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen durch vollständige Nachzahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam werden. Künftig soll dies einmalig auch für eine ordentliche Kündigung gelten.
Der Gedanke dahinter ist richtig: Wer unverschuldet in eine kurzfristige finanzielle Notlage gerät, der soll nicht unmittelbar seine Wohnung verlieren. Zugleich sollten wir aber sorgfältig darauf achten, dass diese Regelung ihrem Charakter als Härtefallregelung gerecht wird und das ausgewogene Verhältnis von Mieterschutz und berechtigten Interessen der Vermieter wahrt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Kurzzeitmietverträge. Solche Verträge dürfen natürlich nicht missbräuchlich dazu verwendet werden, die Mietpreisbremse zu umgehen. Gleichzeitig erfüllen diese Kurzzeitvermietungen aber einen wichtigen Zweck. Sie werden benötigt für befristete berufliche Projekte, für Studium, für die Ausbildung oder für familiäre Übergangsphasen. Und nicht jede befristete Vermietung ist ein Missbrauch. Häufig ermöglicht sie überhaupt erst die notwendige Flexibilität auf dem Wohnungsmarkt. Wir sollten diskutieren, ob die vorgesehene Regelgrenze von sechs Monaten mit einer Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu acht Monate der Lebenswirklichkeit in allen Fällen gerecht wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser gemeinsames Ziel sollte ein Gesetzentwurf sein, der Mieterinnen und Mieter wirksam schützt, der praktikabel bleibt und Investitionen in Wohnraum nicht unnötig erschwert.
Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Herzlichen Dank.