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89. Sitzung
Donnerstag, 9. Juli 202621. Wahlperiode, 89. SitzungBeratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Reichardt, Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Verhinderung von Zwangsverheiratungen und Kinderehen in Deutschland
9 VermerkeReaktionswert: sehr hoch396 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Die AfD – eine Partei, vor der Frauenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes, der Deutsche Frauenrat oder auch das Deutsche Institut für Menschenrechte eindringlich warnen – legt hier einen Antrag vor, in dem sie sich angeblich für die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen einsetzt. Das glauben Sie doch selber nicht. Wir glauben es Ihnen auf keinen Fall.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Kathrin Gebel [Die Linke]

Uns glauben aber die Wähler! Die glauben Ihnen nicht mehr!

– Jetzt regen Sie sich nicht so auf.

Ich rege mich gar nicht auf!

Sie hatten oft Gelegenheit, hier wirklich mal zu zeigen, dass Sie sich gegen Gewalt an Frauen einsetzen. Ich erinnere an das Gewalthilfegesetz, das wir im Jahr 2025 hier gemeinsam parteiübergreifend auf den Weg gebracht haben. Raten wir doch mal, wer diesem Gesetz nicht zugestimmt hat: Das war natürlich die AfD.

Tja, dann wird wohl irgendwas daran falsch gewesen sein!

In diesem Gesetz ging es darum, Frauen und ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz zu gewährleisten. Da hätten Sie ja ruhig mal mitstimmen können. Aber man sieht auch hier wieder, dass es Ihnen nur darum geht, Frauenrechte zu instrumentalisieren, wenn es Ihnen in den Kram passt.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Das Gleiche gilt für die Istanbul-Konvention, einem der wichtigsten völkerrechtlichen Instrumente im Kampf gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern. Auch hier zeigt die AfD, dass ihr der Schutz von Frauen und Mädchen egal ist. Während sich zahlreiche Staaten und die Europäische Union mit der Istanbul-Konvention zu mehr Schutz, Prävention und Strafverfolgung verpflichten, fordert die AfD den Austritt Deutschlands aus diesem internationalen Menschenrechtsabkommen.

Wir sagen aber ganz klar: Wer Frauen vor Gewalt schützen will, stellt sich hinter die Istanbul-Konvention und nicht gegen sie.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Linken

Wer Frauen vor Gewalt schützen will, schützt die Grenzen!

Eine Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, und Zwangsverheiratungen sind in Deutschland verboten. Sie sind Ausdruck patriarchalischer Strukturen und gehen fast immer mit häuslicher oder sexualisierter Gewalt einher. Betroffene sind vor allem Frauen und Mädchen. Zwangsheiraten sind geschlechtsspezifische Gewalt, und diese muss mit aller Härte und auf allen Ebenen bekämpft werden.

Da sind wir mal einer Meinung!

Wer Frauen vor Gewalt schützen will, muss in Schutz, Beratung, Prävention und Strafverfolgung investieren. Genau dafür haben wir beispielsweise das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Genau deshalb setzen wir die Istanbul-Konvention um. Genau deshalb stärken wir Hilfestrukturen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

Warum nehmen eigentlich diese Straftaten exponentiell zu?

Wir müssen alles dafür tun, jegliche Zwangsverheiratung zu verhindern. Dafür dürfen aber Frauenrechte niemals zum politischen Instrument werden. Mädchen und Frauen brauchen keinen Kulturkampf. Sie brauchen einen Staat, der sie schützt, der ihnen zuhört und ihnen konkrete Hilfe bietet. Genau dafür stehen wir, und genau dafür arbeiten wir weiter.

Vielen Dank.

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