Ich möchte die Bundesregierung zum Thema Familiennachzug fragen, wie ich ihre Aussage zu verstehen habe, dass die Definition eines Härtefalls Gegenstand von Gesetzgebungsprozessen ist und es keine Überlegungen gibt, sich hinsichtlich einer Definition an der Härtefallregelung des Landes Berlin zu orientieren. Gestern wurde aber im Hauptausschuss den Abgeordneten genau das Gegenteil als Überlegung bekannt gegeben. Wie passt das zusammen?
Mittwoch, 31. Januar 201819. Wahlperiode, 10. SitzungBefragung der Bundesregierung
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