Sie sprechen davon, dass in der Abwägung das Kindeswohl „angemessen berücksichtigt“ werden muss. Dieses Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich keine Zielrichtung vor. Was beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene Berücksichtigung“?
Sie sprechen davon, dass in der Abwägung das Kindeswohl „angemessen berücksichtigt“ werden muss. Dieses Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich keine Zielrichtung vor. Was beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene Berücksichtigung“?
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