Sie sprechen davon, dass in der Abwägung das Kindeswohl „angemessen berücksichtigt“ werden muss. Dieses Wort „angemessen“ gibt ganz offensichtlich keine Zielrichtung vor. Was beinhaltet bei Ihnen diese Formulierung „angemessene Berücksichtigung“?
Mittwoch, 11. Dezember 201919. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
Ähnliche Reden
- Katja Dörner12. Feb. 2020 · BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENJa, vielen Dank. – Ich möchte das doch gerne noch mal konkretisieren, auch mit Blick auf die Frage der Vorrangstellung; dazu haben Sie sich nicht geäußert. Diese Vorrangstellung ist in der UN-Kinderre
- Franziska Giffey12. Feb. 2020Uns geht es zunächst einmal darum, dieses große, wichtige Signal zu setzen, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen. Wir würden aus Sicht des Familienministeriums das Wort „angemessen“ für verzic
- Bettina Margarethe Wiesmann28. Mai 2020 · CDU/CSUVielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe nur bedauert, dass ich keine Frage stellen durfte. Aber ich sage natürlich auch jetzt gerne kurz etwas zu Ihren Ausführungen, liebe Frau Kollegin S
- Elisabeth Winkelmeier-Becker15. Nov. 2023 · CDU/CSUVielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben gerade gesagt, dass vom Gericht – wie sonst auch – eine Kindeswohlprüfung durchzuführen ist, wenn die Zustimmung der Eltern nicht gegeben
- Marco Buschmann11. Mai 2022 · FDPDiese Lösung will ich gar nicht ausschließen; denn wenn drei erwachsene Menschen, die durch das Kind miteinander verbunden sind, sich einig sind, wie sie gemeinsam zum Besten des Kindes miteinander fü