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14. Sitzung
Donnerstag, 22. Februar 201819. Wahlperiode, 14. SitzungVerbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum
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Herr Nolte, ich finde es schön, dass Sie diese Frage stellen. Ich tendiere dazu, Ihnen zu sagen: Ja. Denn es gibt zu beidem noch kein gegenläufiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Mal was Neues fragen! Das wird langweilig!

Ich sage Ihnen ausdrücklich: Bei der Homo-Ehe habe auch ich damals verfassungsrechtliche Bedenken gesehen. Darüber muss man reden; da wird es Entscheidungen geben. Aber machen Sie sich eines klar: Hier jetzt so zu argumentieren, als seien wir die Rechtsbrecher – Sie haben nicht einmal das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes gelesen, worin steht, dass Ihr hier vorgelegter Entwurf verfassungswidrig ist –,

Beifallbei der CDU/CSU und der FDP

ist völliger Unsinn. Machen Sie lieber Ihre Arbeit richtig, und hören Sie mir einmal zu; dann können Sie nämlich noch etwas über die Verfassung lernen.

Heiterkeitbei der CDU/CSU

Die Menschenwürde hat Herr Curio als Stichwort angeführt und gesagt, die Menschenwürde sei jetzt hier das dem Entgegenstehende. Ich habe gesagt, ich finde die Burka für die Menschenwürde auch befremdlich; das ist nicht würdig. Aber Fakt ist: Die Menschenwürde schützt gleichzeitig nicht vor der autonomen Entscheidung, eine Burka zu tragen – so sinnlos wir das auch finden. Ich mache Ihnen das an einem Beispiel deutlich, das Sie vielleicht verstehen: Sie nehmen ja hier die Abgeordnetenfreiheit aus Artikel 38 des Grundgesetzes in Anspruch. Die zwingt Sie auch nicht dazu, richtige Anträge vorzulegen, sondern sie erlaubt es Ihnen, hier so einen Quatsch vorzulegen. Ganz ehrlich!

Heiterkeitund Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

Dann führen Sie noch das Recht auf Kommunikation an. Auch das ist absoluter Blödsinn. Wenn Sie sich da auf den EGMR stützen, kann ich Ihnen nur empfehlen, das Urteil zu lesen – und wenn Sie nicht, hätte das wenigstens einmal einer Ihrer Referenten tun sollen. Am Ende des Urteils gibt es nämlich ein Sondervotum der Richterin Angelika Nußberger – sie ist die deutsche ­EGMR-Richterin –, die sagt, dass dieses Recht auf Kommunikation verfassungsdogmatisch schief ist. Das hätten Sie einmal zur Kenntnis nehmen sollen. Aber offene Kommunikation ist ja nicht Ihre Stärke, da Sie sogar Ihre Parteitage verhüllen und da keine Journalisten zulassen. Ganz ehrlich!

Heiterkeitund Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Jutta Krellmann [DIE LINKE]

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