Herr Kollege Ernst, ich möchte gerne an das anschließen, was der Kollege Theurer angesprochen hat. – Sie sagten gerade, entgangener Gewinn dürfe nicht vor Gericht geltend gemacht werden und Sie würden diese Instanzen ablehnen.
Damit lehnen Sie beispielsweise auch ab, dass deutsche Stadtwerke, die sich in Spanien im Bereich „Erneuerbare Energien“ engagieren und dort investiert haben, zu ihrem Recht kommen, nachdem Spanien im Nachhinein die Rechtsgrundlagen verändert hatte, wodurch diese Investition entwertet wurde. Über spanisches nationales Recht haben sie keine Entschädigung erhalten, aber über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit innerhalb der Europäischen Union wurde das letztlich erreicht.
Verstehe ich Sie also richtig, dass Sie es gut finden, wenn deutschen mittelständischen Unternehmen oder sogar kommunal getragenen Unternehmen im Ausland die Rechtsgrundlage entzogen wird?