Zunächst möchte ich Sie, Herr Abgeordneter, nur leicht korrigieren. Der Bundesrat hat das Gesetz nicht abgelehnt, sondern er hat ihm nicht zugestimmt. Das ist ein erheblicher Unterschied. Wenn man gezählt hätte, ob es dafür eine Mehrheit gegeben hätte, dann wäre die Sache vielleicht ein bisschen anders. Aber das Grundgesetz verlangt eine förmliche Zustimmung des Bundesrates; diese ist nicht zustande gekommen.
Nun könnte ich zu Ihrer Frage als persönliche Meinung sehr viel sagen. Meine persönliche Meinung ist, glaube ich, in der Öffentlichkeit auch bekannt. Aber ich stehe hier für die geschäftsführende Bundesregierung, und die geschäftsführende Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung darüber gebildet, ob ein solcher neuer Gesetzentwurf eingebracht werden soll. Deswegen kann ich meine persönliche Meinung nicht mit einer nicht stattgefundenen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gleichsetzen.
Da aber, wie gesagt, die Personen und auch die Parteizugehörigkeit identisch sind, vermute ich, es würde das gleiche Ergebnis herauskommen, dass wir erneut einen solchen Gesetzentwurf einbringen würden, wenn wir eine Konsultation beginnen würden.
– Ja, Konjunktiv.