Herr Präsident! Sehr geehrte Vertreter der Regierung! Die Bundesregierung wird getragen von CDU, CSU und SPD. Im Koalitionsvertrag haben Sie geregelt, dass der Familiennachzug auf 1 000 Personen pro Monat zu beschränken ist. Das ist die derzeitige Gesetzeslage. Die Kanzlerin hat diese Woche angekündigt, den UN-Migrationspakt zu zeichnen und ihm beizutreten. In Ziffer 21 Buchstabe i wird davon gesprochen, eine Erleichterung bei der Familienzusammenführung vorzunehmen. Die Bereiche Qualifikation, Sprachfähigkeit und Einkommen sollen neu evaluiert werden. Wie erklären Sie den Widerspruch zwischen dem Koalitionsvertrag auf der einen Seite und dem Regelungsgehalt des UN-Migrationspaktes auf der anderen Seite?